Die Details der dritten Phase der Corona-Kurzarbeit sind mittlerweile von den Sozialpartnern fixiert worden. Ein Standard-Bericht wurde seitens des Arbeitsministeriums bestätigt. Die Phase III läuft - wie bereits bekannt - von Oktober bis März 2021, die Mindestarbeitszeit wird von 10 auf 30 Prozent angehoben. Die Antragshürden werden erhöht. Ein Überblick:

  • Schriftliche Begründung: Künftig müssen Unternehmen, sofern sie mindestens sechs Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, eine schriftliche Begründung einreichen, die die Umsatzentwicklung berücksichtigt und eine Prognose fürs Geschäft beinhaltet. Die Plausibilität der Daten muss von einem Steuerberater bestätigt sein.

  • Weiterbildung: Sofern der Arbeitgeber eine arbeitsplatzbezogene Weiterbildung anbietet, muss der Arbeitnehmer sie annehmen. Einen Großteil der Finanzierung von Fortbildungen übernimmt das AMS. Lohnvorrückungen schlagen sich in höherem Kurzarbeitsentgelt nieder, wie Anna Daimler von der Dienstleistungsgewerkschaft Vida dem "Standard" (Mittwochausgabe) sagte.

  • Zeitraum: Ein Unternehmen könne auch kürzere Kurzarbeits-Zeiträume als Oktober bis März beantragen, ergänzt eine Sprecherin des Arbeitsministeriums. "Man kann selbstverständlich schon früher wieder aus der Kurzarbeit aussteigen, wenn keine wirtschaftliche Notwendigkeit dazu mehr besteht."


  • Betroffene: Derzeit sind knapp 389.000 Personen in Kurzarbeit. Die Corona-Kurzarbeit kostete den Staat bisher 4,7 Milliarden Euro.

  • Infos: Einen Überblick über die Regeln für die Corona-Kurzarbeit bietet auch die Website des Arbeitsministeriums - zu den Details geht es hier