"Aktion scharf" von Airbnb: Das Online-Portal für die Vermittlung von Unterkünften verschärft aufgrund der Coronakrise weltweit die Vorschriften: "Partys sind in den vermittelten Unterkünften künftig nicht gestattet, und in einer Unterkunft - auch einer großen - dürften sich höchstens 16 Menschen aufhalten", teilte Airbnb am Donnerstag mit. Dies gelte "bis auf Weiteres". Wer sich nicht daran halte, werde gesperrt oder sogar angezeigt.
Schon jetzt seien Partys in 73 Prozent der über Airbnb vermittelten Wohnungen und Häuser in den Hausregeln verboten. "Die meisten unserer Gäste benehmen sich und respektieren die Hausregeln." Kleinere Partys wie Geburtstagsfeiern seien "traditionell" aber erlaubt gewesen, wenn der Gastgeber dies duldete.
Seitens Airbnb wird betont, dass mit Ausbreitung der Corona-Pandemie bereits viel geändert worden sei: Die Suchfilter "event-friendly" (für Veranstaltungen geeignet) und "parties and events allowed" (Partys und Veranstaltungen erlaubt) wurden gestrichen. Die Nutzer seien aufgerufen worden, die jeweiligen coronabedingten Regeln zu beachten - so auch strikte Versammlungsverbote.
Party-Aktivitäten aus Bars in Airbnb-Unterkünfte verlegt
Einige Nutzer hätten ihre Party-Aktivitäten aus Bars und Diskotheken in Airbnb-Unterkünfte verlegt. "Wir finden ein solches Benehmen unglaublich unverantwortlich", erklärte das Unternehmen, und jeder, der sich so verhalte oder das erlaube, "gehört nicht auf unsere Plattform".
Airbnb reichte Antrag für Börsengang ein
Unterdessen wurde bekannt, dass Airbnb auf dem Weg an die Börse ist. Das Unternehmen aus San Francisco reichte einen vertraulichen Antrag für eine Aktienplatzierung ein. Wie viele Aktien und zu welchem Preis dabei angeboten werden sollen, werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Airbnb hatte schon seit einiger Zeit einen Börsengang für dieses Jahr in Aussicht gestellt, wegen der Coronakrise war jedoch unklar, ob es dazu kommen werde. Nach einem ersten Einbruch durch die Pandemie sah die Firma zuletzt eine Erholung ihres Geschäfts dank Nutzern, die auf kürzere Entfernungen als früher verreisen, oft mit dem Auto.
Start-ups in den USA haben die Möglichkeit, ihren Antrag für einen Börsengang vertraulich bei der Börsenaufsicht SEC einzureichen - und die Informationen erst später öffentlich zu machen. Davon haben bereits diverse Firmen Gebrauch gemacht.