Nur langsam lichtet sich der Nebel rund um jene Rahmenbedingungen, unter denen die Gastronomie am 15. Mai – dieser Termin wurde nun von der Bundesregierung festgeschrieben – wieder öffnen darf. Fix ist: In Restaurants und Lokalen werden die Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Die Sperrstunde wurde mit vorerst 23 Uhr festgelegt.
Weitere Regelungen zur Gruppengröße – zwei bis sechs Personen pro Tisch gelten als mögliche Varianten – und zu Abstandsmaßnahmen – möglicherweise zwei Meter zwischen den Tischen – will die Regierung am Dienstag präsentieren. Offen ist, wie viele Personen sich in einem Raum aufhalten dürfen und welche Arten von Lokalen – Stichwort Nachtgastronomie – aufsperren dürfen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) betonte, dass die Situation in Restaurants eine andere sei als in Geschäftslokalen, die durch Regale verbaut sind.
Wer ab Anfang Mai neu durchstarten darf
Ausgeweitet wird die Öffnung von Dienstleistungen ab 2. Mai. Diese galt bereits für alle Geschäfte und Friseure, nun dürfen auch Fußpflege und Maniküre wieder ihre Leistungen ausführen. Ausgenommen bleiben vom Neustart Anfang Mai Dienstleistungen Freizeit, Gastronomie und Tourismus betreffend. Wie in Lokalen und Geschäften muss auch hier ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden und ein Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden.
Gastronomie und Beherbergungsbetriebe leiden in Österreich besonders unter der Coronakrise. Laut einer Berechnung der Industriellenvereinigung beträgt hier der Einbruch der Wirtschaftsleistung knapp sieben Milliarden Euro. Für weitere Dienstleistungen beträgt das Minus noch einmal 12 Milliarden Euro.