In Corona-Zeiten kommt der Nationalrat statt mit 183 auch mit 96 Abgeordneten aus. Um Abstand zu halten, reduzieren sich die Fraktionen anteilsmäßig. Und wenn heute im Parlament das dritte Corona-Paket beschlossen wird, werden zumindest die Mandatare von türkis-grün dem Beispiel von Parlamentspräsident Wolfgang Sobotka folgen und Masken tragen.
Ein wichtiger Punkt im Covid-19-Gesetz: Um Privatpersonen und Selbstständigen durch die Coronakrise zu helfen, beschließt der Nationalrat ein dreimonatiges Moratorium für Verbraucherkredite und Kredite von Kleinstunternehmen. Das bedeutet einen Aufschub von Zinsen und Tilgungen vom 1. April bis 30. Juni. Im Covid-19-Gesetzesentwurf zur „Verschiebung der Fälligkeit von Zahlungen bei Kreditverträgen“ ist diese von den Banken dann zu gewähren, „wenn der Verbraucher aufgrund der durch die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einkommensausfälle hat“, sodass „ein angemessener Lebensunterhalt“ gefährdet wäre. Für den Verzug dürfen höchsten die gesetzlichen Zinsen von vier Prozent verlangt werden.
„Die, die jetzt von der Krise betroffen sind, die Ihre Fixkosten kaum zahlen können, denen wollen wir in vielen verschiedenen Bereichen helfen. Kreditkosten sind hier oft eine große Herausforderung. Wir orientieren uns bewusst an der deutschen Lösung und schaffen hier schnell die Möglichkeit für Erleichterungen“, erklärt dazu Finanzminister Gernot Blümel.
Keine Kündigung für Mieter in Zahlungsverzug
Der Entwurf sieht auch eine gesetzliche Absicherung für Mieter vor, die ihre Miete vorübergehend bis Ende Juni nicht zahlen können. Diese soll demnach der Vermieter allein wegen dieses Zahlungsrückstands den Mietvertrag nicht kündigen.
Zur raschen Gesetzwerdung tagt am Samstag der Bundesrat mit 35 der 61 Bundesräte. Jene aus Tirol bleiben daheim.
Adolf Winkler