Das Landesgericht Klagenfurt hat den Antrag der UniCredit auf Sonderprüfung der BKS abgewiesen. Das teilte die Bank in einer Aussendung mit. Der durch eine Sonderprüfung zu klärende Sachverhalt sei schon lange allen Beteiligten umfassend bekannt gewesen. Die wechselseitigen Beteiligungen und deren Finanzierung seien durch Rechtsgutachten der BKS geprüft und stehen nicht im Widerspruch zur einschlägigen Rechtsprechung in Österreich. Eine Unredlichkeit der geschäftsführenden Organe der BKS liege, heißt es in der Aussendung weiter, nicht vor.
Die Vorstandsvorsitzende der BKS, Herta Stockbauer, zeigt sich erfreut: „Das Gericht bestätigt unsere Rechtsansicht in vollem Umfang. Das Gericht räumt mit der Unterstellung der Unredlichkeit auf und bestätigt unmissverständlich, dass wir gewissenhaft gehandelt haben.“ Dem schließen sich auch Franz Gasselsberger für die Oberbank und Gerhard Burtscher für die BTV an.
Insgesamt steige bei den 3 Banken "das Maß an Verwunderung" über das Vorgehen der UniCredit: „Die juristischen Vorstöße der UniCredit laufen allesamt ins Leere. Es sollte inzwischen doch irgendwo in Wien oder gar Mailand sickern, dass die Rückkehr zu einem konstruktiven Miteinander sinnvoll wäre.“
Von der BankAustria liegt noch keine Stellungnahme vor.