Der Prozess gegen den Autokonzern startet am 30. September vor dem Oberlandesgericht Braunschweig - das Bundesamt für Justiz schickte nun zur Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung den Auszug aus dem Klageregister an das Gericht, wie die Behörde mitteilte.
Sie übersandte den Auszug bereits am 15. August, und zwar in elektronischer Form. "Ausgedruckt wäre er annähernd 67.000 Seiten lang", erklärte der Präsident des Bundesamtes, Heinz-Josef Friehe, am Donnerstag.
Für die Behörde war es demnach eine "große Herausforderung", die Menge an Anmeldungen zu bearbeiten. Um sie zu bewältigen, bildete das Amt eine eigene Taskforce; dabei wurden auch die Dienstzeiten der Beschäftigten ausgedehnt. "Allen, die hier mitgearbeitet haben, möchte ich sehr herzlich dafür danken, dass wir die vom Gericht gesetzte Frist pünktlich einhalten konnten", erklärte Friehe.
Der Volkswagen-Konzern hatte im September 2015 nach Ermittlungen von US-Behörden eingeräumt, weltweit in rund elf Millionen Dieselfahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. In Deutschland waren fast drei Millionen Autos betroffen. Die Software drückte den Schadstoffausstoß bei Emissionstests, damit dieser niedriger erschien, nicht aber im Straßenverkehr.
In dem Musterfeststellungsprozess will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen mit dem Autofahrerklub ADAC vom Gericht feststellen lassen, dass Volkswagen mit der Abgasmanipulation Kunden vorsätzlich geschädigt und betrogen hat. VW sieht für Schadenersatzansprüche trotz der Manipulationen keine Grundlage.