Skandalvideo von Heinz-Christian Strache (FPÖ) hat am Samstag die Regierungszusammenarbeit von ÖVP und FPÖ jäh beendet. Eine Vielzahl von Vorhaben hängen damit vorerst in der Luft. In der Wirtschaft sind dies unter anderem die Steuerpläne gegen Google und Co., der Umbau der Bankenaufsicht, Anpassungen bei der Lehre sowie die Entschärfung des Streits zwischen Taxi- und Uber-Fahrern
DIGITALSTEUERPAKET: Gegen Facebook, Google, Amazon, Airbnb und andere Online-Giganten brachte die ÖVP-FPÖ-Regierung das Digitalsteuerpaket auf den Weg. Die Begutachtungsphase für den Gesetzesentwurf endete vor zwei Wochen, zu einer Regierungsvorlage an den Nationalrat kam es nicht mehr. Die Pläne hätten eine fünfprozentige Abgabe auf Online-Werbeumsätze, eine Ausdehnung der Einfuhrumsatzsteuer im Online-Handel sowie eine Haftungsklausel für Online-Vermittlungsplattformen vorgesehen. 15 der erwarteten 200 Millionen Euro an Einnahmen hätten an österreichische Medien gehen sollen.
BANKENAUFSICHT/FMA-REFORM: Geplant ist die Zusammenlegung der Bankenaufsicht in der Finanzmarktaufsicht (FMA). Bisher ist diese Aufgabe zwischen Nationalbank und Finanzmarktaufsicht aufgeteilt. Die Begutachtungsfrist für das Vorhaben endete am 6. Mai. Noch vor dem Sommer sollte die Aufsichtsreform im Parlament behandelt werden.
BERUFSAUSBILDUNGSGESETZ: Für die geplanten Änderungen bei der Lehre läuft die Begutachtungsfrist noch bis 24. Mai. Geplant war an mehreren Stellschrauben zu drehen, um mehr Lehrlinge in Ausbildungsbetriebe zu bekommen. Außerdem sollte die "Lehrlingsentschädigung" künftig "Lehrlingseinkommen" heißen. Die von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) angekündigten acht neuen Lehrberufe wie Fahrradmechatronik sowie sieben überarbeitete Lehren kann die Ministerin per Verordnung erlassen. Für die gesetzlichen Änderungen braucht sie eine Mehrheit im Nationalrat.
WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEITSGESETZ: Auch der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) wurde das Fundament entzogen. Die Begutachtungsfrist endete am 10. Mai. Nächster Schritt wäre gewesen, dass der Ministerrat eine Regierungsvorlage beschließt. Ob es im Parlament nun überhaupt Mehrheiten finden ist unklar: Dass der Kauf der eigenen, gemeinnützigen Wohnung bereits nach fünf und nicht erst - wie bisher - nach zehn Jahren möglich sein sollte, stieß bei der SPÖ auf Ablehnung.
GELEGENHEITSVERKEHRSGESETZ (TAXLER UND FAHRDIENSTE): Um den Konflikt zwischen Taxi- und Uber-Fahrern zu entschärfen, kündigten die ehemaligen Regierungspartner an, die Gewerbe für Taxidienste und Mietwagen zu vereinheitlichen. Mietwagenlenker sollten demnach künftig ebenfalls eine Ausbildung absolvieren müssen. Außerdem sollten Tarifbestimmungen transparenter gestaltet und je nach Region unterschiedlich gestaffelt werden. Noch am Tag bevor das "Ibiza-Video" auftauchte, hatte es rund um eine Taxler-Demo in Wien geheißen, die gesetzlichen Maßnahmen würden in den nächsten Wochen in Begutachtung geschickt und im Herbst beschlossen.
INVESTITIONSKONTROLLGESETZ: In der Schwebe hängt die Anfang Mai in Begutachtung geschickte Novelle zum Außenwirtschaftsgesetz. Dieses Investitionskontrollgesetz sieht vor, dass eine Beteiligung an einer österreichischen Firma durch einen Investor von außerhalb der EU schon ab 10 Prozent von der Republik genehmigt werden muss, wenn die Produktion des Unternehmens eine sensible Branche betrifft. Bisher lag die Prüfschwelle bei 25 Prozent.
FINANZMARKT-GELDWÄSCHEGESETZ: Österreich muss die EU-Bestimmungen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzen - konkret die 5. EU-Geldwäscherichtlinie. Wobei in einem Aufwaschen auch gleich Mängel bei der Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie der EU, deren Umsetzung in österreichisches Recht bis Mitte 2018 fällig war, mitbehoben werden sollten. Hier droht Österreich bereits ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die auf drei Wochen verkürzte Begutachtungsfrist endete am 3. Mai.
FINANZMARKT-AUFSICHTSBEHÖRDENGESETZ: Die Anpassung des Gesetzes sollte jungen digitalen Banken und Finanzinstituten (Fintechs) ermöglichen, in einem geschützten Umfeld ihr Geschäftsmodell auszuprobieren, ohne den vollen Umfang der Regulierung einhalten zu müssen. Die Begutachtungsfrist endete am 15. Mai.
WIRTSCHAFTLICHE EIGENTÜMER REGISTERGESETZ (WiEReG): Das Gesetz sollte eine zentrale Plattform für die Registrierung wirtschaftlicher Eigentümer von Unternehmen ermöglichen. Die Begutachtungsfrist endete am 3. Mai.
ERNEUERBAREN-AUSBAU-GESETZ (EAG): Das umfassende Gesetz, für das eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat nötig ist, ist erst in Planung, auch wenn eine Begutachtung "vor dem Sommer" versprochen war. Das Gesetz soll den Ausbau und die Förderung von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft auf neue Beine stellen.
GELDWÄSCHERICHTLINIE: Die Regierung war zum Zeitpunkt des Platzens der Koalition gerade dabei, eine EU-Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung umzusetzen. Die Begutachtungsfrist für das vom Finanzministerium eingebrachte Gesetz endete Anfang Mai. Durch die neuen Regelungen sollte auch einer Kritik der EU-Kommission an Österreich betreffend mangelnder Umsetzung der vorangegangenen Geldwäscherichtlinie entsprochen werden.
BÖRSEGESETZ/AKTIONÄRSRECHTERICHTLINIE: Auch hier sollte EU-Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist, dass Firmen künftig besser wissen, wer ihre Aktionäre sind. Im Gegenzug sollen institutionelle Anleger und Vermögensverwalter eine Mitwirkungspolitik ausarbeiten und öffentlich bekannt machen. Außerdem sollen sie veröffentlichen, wie ihre Mitwirkungspolitik umgesetzt wurde, also auch wie sie abgestimmt haben. Die Regierungsvorlage zu dem Gesetz wurde am 15. Mai im Parlament eingebracht, die Besprechung im Finanzausschuss hat noch nicht stattgefunden.
Die Regierung hatte auch noch andere Vorhaben. So war eine Bioökonomiestrategie genauso in Arbeit wie eine zum Wasserstoff. Bis Ende des Jahres wollte eine von ÖVP und FPÖ eingerichtete "Fokusgruppe 'Green Finance'" eine "Green-Finance-Agenda" erarbeiten.