Das neue Gesetz erleichtert die Schuldenregulierung für Einkommensschwache durch die Abschaffung der Mindestquote. Die asb sieht sich weiterziehende Zinsen als ein Hauptproblem in der Überschuldung, hieß es am Donnerstag vor Journalisten.

"Die Zinseszinsen, die immer wieder auf das Kapital aufgeschlagen werden, sind bei längeren Forderungen extrem", sagte Peter Niederreiter von der Schuldenberatung Salzburg. So liegt laut dem Schuldenreport 2019 einer Durchschnittsverschuldung von 68.000 Euro ein Grundkapital von lediglich 25.000 Euro zugrunde. Eine zentrale Forderung des Verbands bezieht sich daher auf maximale Verschuldung: Eine gesetzliche Deckelung in der Verrechnung von Zinsen und Kosten soll dazu führen, dass sich die Schulden inklusive aller Kosten maximal verdoppeln dürfen.

"Services der Schuldnerberatungen ausbauen"

Ein sozialpolitisches Anliegen ist die Stärkung der Rechte von Kindern. Rund ein Viertel der armutsgefährdeten Personen sind unter 20 Jahre alt - das sind rund 372.000 Menschen in Österreich. Eine Anhebung des Existenzminimums von derzeit 909 Euro auf das Niveau der Armutsgefährdungsschwelle von 1259 Euro, soll diese Gefährdung eindämmen.

Zudem sei es nötig die Services der Schuldnerberatungen auszubauen. Die Finanzierung sei derzeit Ländersache und soll durch einen Wechsel auf Bundesebene eine bessere Hilfestellungen gewährleisten.

Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung

Die häufigsten Gründe der Überschuldung sind Arbeitslosigkeit bzw. Einkommensverschlechterungen sowie eine gescheiterte Selbstständigkeit. Ehemalige Unternehmer, die den Weg des Privatkonkurses einschlagen, sind häufig ehemalige Ein-Mann-Unternehmer wie etwa Paketzusteller oder Handwerker. Oft seien die Betroffenen aus der Arbeitslosigkeit heraus Unternehmer geworden.Klienten der Schuldnerberatung weisen zudem eine geringere Schulbildung als der Schnitt der Gesamtbevölkerung auf. Sie haben monatlich ein Einkommen von durchschnittlich rund 1200 Euro zur Verfügung.

Die Reform des Privatkonkurses im November 2017 sehen die Experten als eine Chance für einkommensschwache Personen, um sich aus der finanziellen Notlage zu befreien. Die Novelle beinhaltet die Abschaffung einer Mindestquote für Rückzahlungen sowie eine Verkürzung des Abschöpfungsverfahren auf 5 Jahre.