Die dritte Piste am Flughafen Wien darf gebaut werden. Zumindest ist die Umweltverträglichkeitsprüfung nun letztinstanzlich abgeschlossen und die entsprechende Genehmigung erteilt. Denn der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am Montag bekanntgegeben, dass die Einsprüche (Revisionen) von Bürgerinitiativen und Anrainern abgelehnt worden sind.
Das Verfahren zieht sich seit vielen Jahren und wurde auch schon vom Verfassungsgerichtshof behandelt. Anrainer hatten zusätzlichen Fluglärm geltend gemacht, vor allem bei Landungen, die über das Wiener Stadtgebiet führen. Da die dritte Piste aber laut Antrag des Flughafens Wien nicht für solche Landungen vorgesehen ist, gelte die Genehmigung auch nicht für diese Verwendung, heißt es in der Mitteilung des VwGH von heute, Montag.
Betrieb frühestens ab 2030
Bis die Bagger anrollen, wird es aber noch Jahre dauern. "Vor 2030 ist es nicht realistisch, dass es die Piste geben wird. Und die Gesamterrichtungszeit muss man mit sechs, vielleicht sogar sieben Jahren veranschlagen", sagte Flughafen-Vorstand Günter Ofner.
Der Flughafen ist noch nicht einmal Eigentümer der Grundstücke, auf denen die Start- und Landebahn gebaut werden soll. Auch die Bundesstraße B10 muss verlegt werden. Eine Kapitalerhöhung zur Finanzierung des milliardenschweren Bauprojekts schloss Ofner am Montag aus. Eine solche sei aus heutiger Sicht nicht notwendig. In einer Aussendung kündigte der Airport an, nun die Entscheidung im Detail zu analysieren. Man will "demnächst über die nächsten Projektschritte informieren".
Das "klimaschädlichste Projekt Österreichs"
Während der Flughafen von einem "wichtigen, positiven Tag für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Österreich" spricht, beklagt der bei den Beschwerden führende Rechtsanwalt Wolfram Proksch das grüne Licht für das "klimaschädlichste Projekt Österreichs", wie er sagte.
Proksch will nun mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erwirken. Auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg werde er sich wenden, kündigte Proksch an, der darüber hinaus eine Klimaschutzklage erwägt.
Eine kurze Chronologie:
Am 2. Februar 2017 ließ das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wissen, dass der Bau einer weiteren Fluglandebahn in Wien nicht genehmigungsfähig ist. Die Richter bewerteten das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels höher als die öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens.
Im Juni 2017 hob der Verfassungsgerichtshof das Urteil auf. Der VfGH gab damit einer Beschwerde des Flughafens Wien und des Landes Niederösterreichs statt.
Am 28. März 2018 genehmigte das BVwG den Bau der Piste und gibt grundsätzlich grünes Licht für den Bau der dritten Start- und Landebahn.
18. März 2019: Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nun letztinstanzlich abgeschlossen und die entsprechende Genehmigung wird erteilt. Der Verwaltungsgerichtshof gibt bekannt, dass die Einsprüche (Revisionen) von Bürgerinitiativen und Anrainern abgelehnt worden sind.