Die bisher zwischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und Nationalbank (OeNB) aufgeteilte Bankenaufsicht soll an die FMA gehen, berichtet die "Presse" in ihrer Mittwoch-Ausgabe. Die aufwendige und kostspielige Doppelgleisigkeit hatte auch der Rechnungshof (RH) kritisiert und empfohlen, sie in einer Hand zusammenzulegen.
Nach langem Hin und Her habe die FMA nun den Zuschlag bekommen, doch müsse sich die Behörde künftig auf ihre Kernaufgaben, nämlich die Aufsicht, konzentrieren. Die Regulierung gehöre nicht dazu, sie solle nach dem neuen Modell verstärkt vom Finanzminister und dem Parlament wahrgenommen werden. Jene OeNB-Mitarbeiter, die bisher für die Prüfung und Analyse im Bereich der Bankenaufsicht zuständig waren, sollen zur FMA wechseln, heißt es.
Nicht zur FMA würden jene OeNB-Abteilungen wandern, die für die Bereitstellung von Meldedaten, Statistiken und sonstigen für die Aufsicht notwendigen Informationen zuständig sind. Sie würden in der Nationalbank bleiben und der FMA alle notwendigen Daten zur Verfügung stellen bzw. den Zugriff darauf gewährleisten.
Für die FMA-Variante habe sich die Koalition entschieden, da es für die Zentrierung der Bankenaufsicht bei der OeNB einer Verfassungsänderung und damit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament bedurft hätte, so die Zeitung.