Der beurlaubte Audi-Chef Rupert Stadler bleibt vorerst in Untersuchungshaft. Das Landgericht München I lehnte eine Beschwerde gegen den Haftbefehl sowie einen Antrag auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls ab, wie das Oberlandesgericht München I am Montag mitteilte. Gegen den Beschuldigten bestehe weiterhin ein "dringender Tatverdacht", außerdem bestehe Verdunklungsgefahr, teilte das Gericht mit.
Stadler war Mitte Juni wegen seiner Verwicklung in den Dieselskandal verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er Zeugen oder Beschuldigte beeinflussen wollte. In dem Verfahren gegen Stadler geht es um Betrug und "mittelbare Falschbeurkundung" beim Verkauf von Hunderttausenden Dieselautos auf dem europäischen Markt.
Der Beschuldigte habe "trotz Kenntnis der Manipulationen oder in bewusstem Verschließen vor den Manipulationen zugelassen, dass die betroffenen Motoren weiter zum Einsatz kommen und in den Verkauf gelangen würden", teilte das Gericht zur Begründung weiter mit.