Diese Pauschalreiseanbieter müssen sich dann auch gegen eine mögliche Insolvenz absichern. Im Pleitefall erhalten die Urlauber ihre Anzahlung zurück. Die betroffenen Quartiergeber warten großteils noch zu. Das Gesetz tritt bald in Kraft.
"Die Gesetzeslage ist ein völliger Schwachsinn, aber wir müssen damit leben", kommentierte der Chef der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), Wolfgang Kleemann, Donnerstagabend vor Journalisten in Wien die EU-Pauschalreiserichtlinie, die zum Jahreswechsel in nationales Recht umgesetzt wurde. Er habe in den vergangenen 35 Jahren "keinen Fall erlebt, wo eine Pauschalreiseversicherung schlagend geworden wäre - die Zahl der Hotelinsolvenzen kannst du an einer Hand abzählen", meinte er. Österreichweit gibt es laut Wirtschaftskammer insgesamt rund 64.000 Beherbergungsbetriebe.
Vom Privatzimmervermieter bis zum Luxus-Hotel
Wer zusätzlich zum Zimmer Nebenleistungen wie Lift- oder Theaterkarten, Bootsfahrten oder Beförderungsleistungen vorab mitverkauft, die über 25 Prozent des Buchungspreises ausmachen und für die eine Anzahlung geleistet wird, muss künftig eine Insolvenzversicherung vorweisen. Das gilt für Privatzimmervermieter, Urlaub-am-Bauernhof-Anbieter sowie Hotels sämtlicher Größen und Sterne-Kategorien gleichermaßen. Die Alternative wäre eine Bankgarantie durch ein Kreditinstitut. Doch dafür ist die - für ihr geringes Eigenkapital bekannte - Branche nicht liquide genug.
Für die Versicherungen ist die geschaffene Rechtslage jedenfalls ein gutes Geschäft. "Die neue Vorschrift hebt den gesamten Versicherungsaufwand eines Hoteliers um mehr als 20 Prozent", schätzt der ÖHT- Geschäftsführer. Auslöser für den verstärkten Konsumentenschutz seien "die Airlines" gewesen. Im Fall einer Pleite erhalten die Urlauber von den Hotels künftig die Anzahlung zurück.
Eigene Versicherungslösung
In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer und dem zuständigen Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat sich die ÖHT in den vergangenen zwölf Monaten um eine Versicherungslösung für die heimischen Beherbergungsbetriebe bemüht. Das Ergebnis ist ein Modell mit "überschaubaren Kosten und minimalem Verwaltungsaufwand". Nach internationaler Ausschreibung fiel ihre Wahl auf die deutsche Assekuranz HDI Global SE mit Sitz in Hannover. Dort müssten die Zimmervermieter lediglich einmal pro Jahr ihren Gesamtumsatz angeben, um ausreichend versichert zu sein. Die entsprechende Website heißt www.tourismusversicherung.at
Die Einstiegsprämie für eine kleine Privatpension liegt den Angaben zufolge bei 380 Euro jährlich. Bei 1 Mio. Euro Umsatz koste die Jahresprämie etwa 1.500 Euro, bei 3 bis 5 Mio. Euro etwa 3.000 bis 5.000 Euro und bei 7 bis 8 Mio. Euro rund 7.000 Euro. Versicherte Betriebe erhalten ein HDI-Gütesiegel, das sie auf ihrer Homepage verwenden können.
"Gesetz ohne Sanktionen?"
Wenn die Hotels, Pensionen und Ferienzimmervermieter einfach so weitermachten wie bisher, "passiert in Wirklichkeit gar nichts, weil es ein Gesetz ohne Sanktionen ist", so ein Versicherungsexperte. Erstattet jedoch jemand Anzeige bei der Gewerbebehörde, droht der Entzug der Konzession. Es sei eher die Gefahr, dass einer privat klagt, weil er sich einen wirtschaftlichen Vorteil oder einen Wettbewerbsvorteil erhofft, verlautet aus der Branche.
Eigentlich sollte das Pauschalreisegesetz ab 1. Juli gelten, der Begutachtungsentwurf geht aber erst am 6. Juli ins Parlament. Die Tourismusbetriebe haben also voraussichtlich noch bis September Zeit, sich auf die neuen Vorschriften einzustellen, wie es vonseiten der ÖHT hieß.