Die UNOS, die Wirtschaftskammer-Gruppierung der NEOS, haben rechtliche Schritte eingeleitet, um die Höhe der Wirtschaftskammerbeiträge zu prüfen. Diese seien "weder logisch nachvollziehbar noch konsistent", so UNOS-Bundessprecher Michael Schuster in einer Pressemitteilung am Freitag. Die Fraktion ist 2015 erstmals bei der Wirtschaftskammer-Wahl in Wien angetreten und kam auf 6,12 Prozent.
Die Wirtschaftskammern hätten durch die überhöhten Beiträge der letzten Jahrzehnte ein ansehnliches Vermögen von 1,8 Milliarden Euro angehäuft, das aus Rücklagen, Vermögenswerten und Barmitteln bestehe. "Solange diese Rücklagen nicht eine wirtschaftlich vertretbare Höhe erreicht haben, sind die Umlagen zu senken und die Kammerumlage 2 ganz auszusetzen", fordert Schuster. Die Wirtschaftskammern könnten mit der Hälfte der Beiträge alle für die Mitglieder relevanten Leistungen erbringen. Ziel sei ein "klares, nachvollziehbares, transparentes Beitragssystem in einer Wirtschaftskammer, die auf einer freiwilligen Mitgliedschaft basiert."
"Nicht nachvollziehbar"
Konkret bringen die UNOS in mehreren Fachgruppen und regional über Österreich verteilt sogenannte "Bescheidbeschwerden" gegen die Grundumlage und gegen die als temporäre Maßnahme in den 80er-Jahren eingeführte Kammerumlage 2 ein.
Aus Sicht der UNOS ist es nicht nachvollziehbar, warum die Beiträge für die Grundumlage je nach Bundesland, Fachgruppe oder Sparte variieren. "Manchmal werden pro Sparte nur einmal pro Betrieb Beiträge eingehoben, manchmal pro Gewerbeschein", wird kritisiert. Zudem variiere die Höhe der Beiträge ohne erklärbaren Unterschied in der Leistung zwischen 60 und 247 Euro pro Mitglied.
Diese Diskriminierung sei gleichheitswidrig und schränke auch die Erwerbsfreiheit ein, da es nicht erklärbar sei, warum ein Mitgliedsbetrieb im Burgenland den vierfachen Beitrag eines Mitglieds in Wien leisten müsse. "Die Beschwerde gegen die Kammerumlage 2 richtet sich gegen diese temporäre Umlage generell solange die Rücklagen so hoch sind", so die UNOS.
Urteile in Deutschland
Die NEOS-Gruppierung beruft sich dabei auch auf Urteile in Deutschland. Demnach seien die Kammern nicht berechtigt, beliebig hohe Umlagen vorzuschreiben. Vielmehr sei die Angemessenheit der Höhe der Kammerbeiträge daran zu messen, welchen gesetzlichen Auftrag die Kammern haben, und ob sie die Mittel tatsächlich zur Erfüllung dieses Auftrages verwendeten, erläutert Rechtsanwältin Constanze Emesz, die die UNOS in dieser Sache vertritt.
Wirtschaftskammer weist Vorwürfe zurück
Die Wirtschaftskammer (WKÖ) weist unterdessen "Vorwürfe und falsche Behauptungen" der UNOS zu den Wirtschaftskammer-Beiträgen zurück. "Die Umlagen in der Wirtschaftskammer-Organisation sind gesetzlich geregelt und transparent", betont der stellvertretende WKÖ-Generalsekretär Herwig Höllinger am Freitag in einer Aussendung.
"Die Grundumlagen der Fachorganisationen werden durch die Fachgruppentagung, also die Vollversammlung aller grundumlagepflichtigen Mitglieder beschlossen, wobei die Grundumlagen laut Gesetz gemäß dem Bedarfsdeckungsprinzip festzusetzen sind", erläutert Höllinger. Mehr Transparenz, mehr Sachlichkeit und mehr Mitbestimmung sei nur schwer möglich.
Falsch sei auch die Behauptung, dass es keine Reformen und Sparvorhaben gegeben habe. So werden ab 1. Jänner 2019 Investitionen von der Kammerumlage 1 befreit, die Kammerumlage 1 generell gesenkt und degressiv gestaltet, die Kammerumlage 2 um 5 Prozent gesenkt, die Mehrfachgrundumlagen-Pflicht zu einer Fachorganisation beseitigt und Gründer im ersten Jahr von der Grundumlage befreit. Das Einsparungspotenzial und damit Entlastungspotenzial für Mitglieder betrage 100 Millionen Euro. Dazu kämen neue Serviceleistungen mit einem Nutzenpotenzial von 34 Millionen Euro.
Die Kammerumlagen selbst seien seit dem Jahr 2000 nur in der Höhe der Inflation gestiegen, pro Mitglied im Schnitt sogar um 18 Prozent gesunken. "Das ist die positive Konsequenz daraus, dass wir schon früher die Mitgliedbeiträge in der WKO um 30 Prozent gesenkt haben", so Höllinger.
"Finanzierung selbstverständlich rechtskonform"
Nicht nachvollziehbar sei auch die Kritik am Gesamtvermögen der Wirtschaftskammerorganisation. Tatsächlich belaufe sich das Vermögen der zehn Wirtschaftskammern auf rund eine Milliarde und nicht wie von den UNOS behauptet auf 1,8 Mrd. Euro. Das Vermögen bestehe im Wesentlichen aus Anlagevermögen wie Liegenschaften (WK-Infrastruktur, Bezirksstellen, Wifis), liquiden Mitteln und Beteiligungen (z. B. an Tourismusschulen).
Zudem plane die Wirtschaftskammer in den kommenden Jahren einen dreistellen Millionenbetrag in Bildung - Stichwort: Digitalisierung - zu investieren. "Für solche und andere künftige Projekte müssen wir finanziell vorsorgen, ansparen und entsprechende Rücklagen bilden."
Den angekündigten Bescheidbeschwerden sieht Höllinger gelassen entgegen: "Natürlich hat jedes Mitglied und jede politische Gruppierung das Recht, aus welchem Grund auch immer Gerichte anzurufen. Die Finanzierung der Wirtschaftskammer-Organisation ist schon einmal ausdrücklich als verfassungskonform bestätigt worden. Unsere Finanzierung ist natürlich nicht gleichheitswidrig, sondern selbstverständlich rechtskonform."