Bei den Einheitswerten handelt es sich um pauschalierte Ansätze für bäuerliche Betriebe, die als Basis für Steuern und Sozialabgaben dienen. stellen die Basis für zahlreiche Abgaben Bauern dar, darunter die Grundsteuer, die Einkommensteuer, die Studienbeihilfe und eben auch die Sozialversicherungsbeiträge.
Im Rahmen der Neuberechnung wurde ein Drittel der Direktzahlungen (ein Teil der Subventionen an Bauern) zum Einheitswert dazugerechnet. 2014 hatte sich der Verfassungsgerichtshof für eine Neuanpassung der Einheitswerte ausgesprochen - nachdem die letzte Anpassung im Jahr 1988 erfolgt war. Für die Einkommens- und Grundsteuer wurden die neuen Einheitswerte längst wirksam. Im Zusammenhang mit den Sozialversicherungsbeiträgen kam es indes zu Verschiebungen. Wegen technischer Verzögerungen kann die Sozialversicherungsanstalt der Bauern erst per 1. April 2018 die Vorschreibung der SVB-Beiträge auf Basis der neuen Einheitswerte für alle Betriebe tätigen, lautete die Begründung. Ursprünglich war der 1. Jänner 2017 dafür vorgesehen.
Der dadurch entstandene Beitragsentfall kostet 40 Millionen Euro, ging Ende Februar aus der Parlamentskorrespondenz hervor. ÖVP und FPÖ wollten so die Gleichbehandlung aller betroffenen Betriebe und den Schutz der betroffenen Bauern gewährleisten. Die Opposition kritisierte dieses Vorgehen.
Gründe für die Verschiebung
Die 40 Millionen Euro teure Verschiebung schütze vor Ungleichbehandlungen und schaffe Rechtssicherheit, da drohende Rückforderungen vermieden würden, so die Vertreterin der Volkspartei. Profitieren sollen hauptsächlich Kleinbauern, die nach der Verzögerung bei der Bescheidzustellung wieder Planungssicherheit erhalten sollen, heißt es.
Aus der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) hieß es zum Grund für die Verzögerung, dass noch nicht alle Bescheide der Finanzämter an die Eigentümer zugestellt worden seien und daher noch nicht alle Daten eingelangt seien. "Die sozialversicherungsrechtliche Wirksamkeit der Hauptfeststellungsbescheide wurde im Bewertungsgesetz ursprünglich mit 1. Jänner 2017 festgelegt. Eine große Zahl an Hauptfeststellungsbescheiden wurde jedoch erst nach dem 31. Dezember 2016 durch die Finanzbehörden zugestellt, weshalb diese Bescheide ihre sozialversicherungsrechtliche Wirksamkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt erlangt hätten", heißt es bei der SVB. "Um eine Gleichbehandlung aller bäuerlichen Betriebe zu erreichen, wurde von den Regierungsparteien eine Gesetzesänderung beschlossen, welche eine Verschiebung der sozialversicherungsrechtlichen Wirksamkeit der Hauptfeststellung um fünf Quartale auf 1. April 2018 vorsieht."
Beiträge steigen österreichweit um 30 Millionen Euro
Mit 1. April ist es nun also soweit. Doch was bedeutet das nun für die Landwirte? Eine korrekte Berechnung des SV-Beitrages auf Basis des Einheitswert-Hauptfeststellung-Bescheides könne erst nach der technischen Verarbeitung der Bescheiddaten erfolgen, teilt man bei der SVB mit. "Bis zu diesem Zeitpunkt können seitens der SVB keine Auskünfte über die Höhe von Beiträgen bzw. Beitragsgrundlagen auf Basis der Hauptfeststellungsbescheide gegeben werden." Es wird jedoch ein eigener Beitragsrechner zur Verfügung gestellt. Damit lässt sich ausgehend vom derzeitigen betrieblichen Einheitswert der Vergleich zwischen altem und neuem Beitrag ziehen. Für viele Landwirte, Wald- und Obstgartenbesitzer dürften die Sozialversicherungsbeiträge jedenfalls steigen. Denn insgesamt wird das SVB-Beitragsvolumen österreichweit um rund 30 Millionen Euro (das sind fünf Prozent) zulegen.