Die Europäische Union präsentiert sich im Kampf gegen Billigimporte künftig wehrhafter. Ein Jahr nach Auslaufen einer Schutzklausel gegen Dumpingwaren aus China treten am heutigen Mittwoch neue Regeln unter anderem zur Berechnung von Einfuhrzöllen in Kraft. Heimische Unternehmen sollen damit vor unfairem Wettbewerb geschützt werden.
Die geplante Neuregelung soll es ermöglichen, auch künftig wirksam gegen Waren aus China vorgehen zu können, die zu künstlich gedrückten Preisen verkauft werden oder deren Hersteller von unerlaubten Staatshilfen profitieren. Die neue Regelung wird aber auch gegen unfaire Handelspraktiken anderer Staaten außerhalb der EU angewandt.
Beschluss nach jahrelanger Debatte
Die Maßnahmen wurden nach jahrelanger Debatte vor gut zwei Wochen beschlossen - zum Unmut der chinesischen Regierung. Im Sommer verhinderte der Handelsstreit gar ein gemeinsames Bekenntnis zum Klimawandel beim EU-China-Gipfel.
Beim Eintritt in die Welthandelsorganisation (WTO) 2001 hatte China die Zusage erhalten, ab Dezember 2016 als Marktwirtschaft behandelt zu werden. Der Status schützt unter anderem vor hohen Strafzöllen. Die EU und auch die USA sehen China aber weiterhin nicht als Marktwirtschaft an.
Wenn die EU-Kommission nun künftig nachweisen kann, das Verkaufs- und Produktionspreis von Einfuhren nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, kann sie etwa selbst Verkaufspreise für Waren in Europa festlegen. Diese sollen sich unter anderem am Warenpreis in Ländern mit einer ähnlichen wirtschaftlichen Lage oder an internationalen Preisen orientieren.
Außerdem plant die Brüsseler Behörde, regelmäßig die Marktgegebenheiten in bestimmten Ländern oder Sektoren im Blick zu haben. Diese Analysen können dann etwa von europäischen Unternehmen genutzt werden, wenn sie Beschwerden gegen bestimmte Handelspraktiken einreichen wollen.