Die EU-Kommission wird nach eigenen Angaben vom Donnerstag den EU-Gerichtshof ersuchen, für die drei betroffenen Richtlinien ein tägliches Zwangsgeld von 52.972 Euro, 42.377,60 Euro und 43.377,60 Euro zu verhängen, erklärte die EU-Behörde am Donnerstag.
Das Bußgeld würde vom Tag der Urteilsverkündung bis zur vollständigen Umsetzung der Richtlinien und dem Inkrafttreten im nationalen Recht anfallen. Ähnliche Bußgelder beantragte die EU-Kommission am Donnerstag auch gegen Luxemburg, Slowenien und Spanien.
"Die neuen Bestimmungen geben den Regierungen wirksame Mittel an die Hand, um das Geld der Steuerzahler effizienter einzusetzen, bei der öffentlichen Auftragsvergabe innovativen, energie- und ressourcenschonenden Lösungen den Vorzug zu geben und sozial integrative Ansätze zu fördern", erklärte die EU-Binnenmarktkommissarin Elzbieta Bienkowska.
Österreich könnte damit in Summe zu einer Zahlung von mehreren Millionen Euro verdonnert werden. Eine allfällig Verurteilung Österreichs im Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof könnte bereits im Laufe des zweiten Quartals 2018 erfolgen, also kurz vor der Übernahme der EU-Präsidentschaft durch Österreich. Auf Nachfrage in der ÖVP hieß es am Donnerstag, dass die neue ÖVP-FPÖ-Regierung, wenn diese bei ihren Koalitionsverhandlungen zu einem Abschluss kommt, das Versäumnis durch das Bundeskanzleramt rasch reparieren werde.
Architekten, Ingenieure: EU klagt Österreich wegen Regeln
Ungemach droht auch von anderer Seite: So verklagt die EU-Kommission Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof wegen "allzu restriktiver Bestimmungen" für Dienstleistungen von Architekten, Ingenieuren, Patentanwälten und Tierärzten. Dies teilte die EU-Behörde am Donnerstag in Brüssel mit.
Nach österreichischem Recht gebe es eine Reihe von Vorschriften, etwa Anforderungen an den Sitz für Architekten, Ingenieure und Patentanwälte, erklärte die EU-Kommission. Österreich stelle auch "übermäßige Anforderungen" an die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen für Architekten, Ingenieure, Patentanwälte und Tierärzte. Zudem gebe es Beschränkungen für eine Tätigkeit für Architektur- und Ingenieursbüros sowie Patentanwaltskanzleien in mehreren Disziplinen.
Die EU-Kommission erklärte, sie habe Österreich 2015 ersucht, den Verstoß gegen EU-Recht zu beseitigen. Weitere Mahnschreiben seien im Februar und im November 2016 erfolgt. "Da die österreichischen Behörden auf ihrem Standpunkt beharren, hat die Kommission entschieden, Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen."