Die Fahrer seien als Angestellte zu betrachten und damit mindestlohnberechtigt, stellte ein Arbeitsgericht in London am Freitag fest. Für Uber fahren nach Unternehmensangaben allein in der britischen Hauptstadt 40.000 Fahrer.
Zwei Uber-Fahrer in Großbritannien hatten im Oktober 2016 vor einem Arbeitsgericht in erster Instanz durchgesetzt, dass sie Anspruch auf Urlaubsgeld, Krankengeld und den britischen Mindestlohn von derzeit 7,50 Pfund (8,50 Euro) haben. Dagegen legte die US-Firma Berufung ein. Diese Berufung wies das Arbeitsgericht in London nun zurück.
"An die Arbeit gekettet"
Einer der Kläger, Yaseen Aslamn, hatte gesagt, Uber-Fahrer seien wegen der hohen Kosten "an die Arbeit gekettet". Die Liste sei lang: Versicherungen, Führerschein ... Es gebe Fahrer, die im Auto schliefen, und welche, die 90 Stunden pro Woche führen, um dann mit einem Verdienst nach Hause zu kommen, der dem Mindestlohn entspreche.
Uber dagegen argumentierte, die große Mehrheit der Fahrer wollten ihre "Freiheit" und ihr eigener Herr sein. Bei Uber hätten sie die freie Wahl und könnten Arbeitsdauer und Arbeitszeiten selbst bestimmen.
Uber vermittelt über Smartphone-Apps Fahrten in verschiedenen Angebots- und Preisklassen und ist vor allem etablierten Taxiunternehmen ein Dorn im Auge. Das Unternehmen war 2009 gegründet worden und ist mittlerweile das wertvollste Start-up mit Beteiligungskapital.