Die Drogeriekette dm will hierzulande schon länger rezeptfreie Medikamente in die Regale stellen - um einiges günstiger als in Apotheken. Das Unternehmen brachte dazu beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits zum zweiten Mal einen Antrag auf Prüfung des Apothekenvorbehalts ein. Dieser wurde erneut zurückgewiesen, teilte der VfGH am Freitag mit. Schuld waren Formalitäten.
Ein Antragsteller müsse genau angeben, wo er die Verfassungswidrigkeit ortet. Dies sei nicht in der nötigen Form und Detailliertheit erfolgt: Die Richter begründeten die Entscheidung vom 25. September 2017 mit formalen Gründen in der Formulierung des Antrags. "Da es die antragstellende Partei unterlassen hat, die notwendige Zuordnung der Bedenken zu den angefochtenen Bestimmungen sowohl im Haupt- als auch in den Eventualanträgen im Einzelnen vorzunehmen, erweist sich der Antrag - schon aus diesem Grund - insgesamt als unzulässig", so der VfGH.
Bei dm zeigt man sich ob dieser Entscheidung überrascht. Dass die einzelnen Bedenken den jeweils angefochtenen Bestimmungen einzeln zugeordnet werden müssen, sei höchst unüblich, so das Unternehmen.
"Die weiteren Schritte werden wir in den kommenden Tagen mit unseren Anwälten beraten", heißt es von dm zur APA. "Das Anliegen, unseren Kunden rezeptfreie Arzneimittel in Markenqualität zu günstigen Preisen anbieten zu können, werden wir definitiv weiter verfolgen." Die Drogeriekette will Medikamente im Schnitt um 20 bis 30 Prozent billiger anbieten als Apotheken.