Diesel-Fahrverbote seien ab 2018 in mehr als 60 deutschen Städten zwingend, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Donnerstag in Berlin.

Zugleich teilte er mit, dass die DUH nun 45 weitere Rechtsverfahren gegen Städte wegen Nichteinhaltung von Grenzwerten für die Luftqualität eingeleitet habe. Die DUH warf Bund, Ländern und Kommunen erneut vor, trotz eindeutiger Gerichtsentscheide keine für den Schutz der Gesundheit der Menschen notwendigen Luftreinhaltemaßnahmen zu ergreifen. Daher intensiviere die Umwelthilfe ihre Rechtsverfahren über die bereits laufenden 16 Verfahren hinaus.

Resch wies auch darauf hin, dass das Umweltbundesamt die Auffassung der DUH hinsichtlich der weitgehenden Unwirksamkeit von Software-Updates für Diesel-Fahrzeuge bestätigt habe.