Die regionale Wirtschaftskammer "Stajerska gospodarska zbornica" sammelt Unterschriften, um das Magna-Projekt willkommen zu heißen, berichtete die Tageszeitung "Vecer" am Mittwoch.
Offiziell wird die Initiative "Willkommen, Magna" morgen, Donnerstag, gestartet. Am Flughafen von Maribor, der in unmittelbarer Nähe des künftigen Magna-Standortes steht, soll der Aufruf symbolisch verlesen werden, so die Zeitung. Bereits ab heute, Mittwoch, kann eine Online-Petition (www.magnawelcome.si) unterzeichnet werden. Bis Mittag haben das über 500 Menschen gemacht.
"Wichtiger Wendepunkt"
"Die geplante Magna-Investition ist ein wichtiger Wendepunkt: wenn sie nicht zustande kommt, wird es für die Region keine zweite Chance geben, der Schaden wird groß sein", hieß es in dem Aufruf. Laut den Unterstützern wird Magna nicht nur Arbeitsplätze schaffen, sondern auch als Beispiel für andere Investoren dienen. Die Wirtschaftskammer will sowohl die Wirtschaftstreibenden als auch die Bevölkerung für die Unterstützung der Investition gewinnen.
Magna plant in der Gemeinde Hoce-Slivnica in der Nähe von Maribor zunächst die Errichtung eine Lackieranlage mit rund 400 Beschäftigten. Später soll in Slowenien ein komplettes Werk nach dem Vorbild des Magna-Steyr-Werkes in Graz hingestellt werden.
Noch nicht fix
Der Standort in Slowenien ist noch nicht fix. Ob die Investition im Nachbarland tatsächlich realisiert wird, hängt vor allem davon ab, wie schnell man die Umwelt- und die Baugenehmigung bekommen wird. Der Bau der Lackieranlage sollte nämlich bereits in diesem Jahr starten, damit sie im Herbst 2018 in Betrieb gehen kann. Sollte sich in den nächsten Wochen das nicht lösen, kündigt Magna an, ein anderes Standort zu wählen.
Allerdings stockt es sich bereits mit der Umweltgenehmigung. Mehrere Umweltorganisationen äußerten Bedenken gegen das Werk, was die Ausstellung der Umweltgenehmigung monatelang verzögern könnte.
Eine weitere Hürde könnte die Anfechtung des Gesetzes, das speziell für diese Investition verabschiedet wurde, bedeuten. Das slowenische Verfassungsgericht wurde zur Prüfung von Bestimmungen zur Enteignung von Landbesitzern, die unwillig wären, ihre Grundstücke auf dem vorgesehenen Standort zu verkaufen, aufgerufen. Das Höchstgericht muss zuerst entschieden, ob es den Antrag zur Entscheidung annimmt.