Die Bank habe den Gründer der Drogeriemarktkette falsch beraten, teilte das Landgericht am Montag mit. Das Institut hatte Müllers Geld in einem Fonds angelegt, der mit der umstrittenen Cum-Ex-Methode arbeitete. Der 84-Jährige hatte die Bank verklagt, weil sie ihn dabei nicht über Verlustrisiken aufgeklärt habe. Vor Gericht sei Müller nicht persönlich erschienen, erklärte ein Gerichtssprecher. Auch Vertreter der Bank waren nicht anwesend. Sie kann gegen das Urteil Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart einlegen(AZ 4 O 66/13).

Cum-Ex-Geschäfte sind Aktien-Transaktionen rund um den Dividendenstichtag eines Unternehmens, die zu einer doppelten Erstattung von Kapitalertragsteuer führen, obwohl diese nur einmal gezahlt wurde. Diese Praxis, bei der eine Gesetzeslücke ausgenutzt wurde, gilt inzwischen als nicht mehr zulässig. Anleger verloren Millionen, nachdem das deutsche Finanzministerium die Praxis stoppte. Der Schaden für den Fiskus aus den Geschäften wird von Experten auf bis zu 12 Mrd. Euro geschätzt.

Das Landgericht Ulm erklärte, die Bank habe Müller nicht vollständig über die Provisionsregeln aufgeklärt. Zudem habe sie dem Kläger zugesichert, seine Einlage sei gegen Verlust versichert, obwohl kein Versicherungsschutz bestanden habe. Müller ist Chef der gleichnamigen Drogeriemarktkette mit europaweit mehr als 770 Filialen und rund 34.000 Mitarbeitern.