Die Bezieher von Bankpensionen und der Betriebsrat in der Österreichischen Nationalbank (OeNB) wehren sich weiter gegen die gesetzlich vorgeschriebene Kürzung ihrer Bezüge. Sie regen eine Prüfung der Causa vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an.

Es geht dabei um die gesetzlich verordnete Kürzung sogenannter "Luxuspensionen" bei der Nationalbank. Beim Verfassungsgerichtshof  waren die Betroffenen Ende 2016 abgeblitzt. Er hat entschieden, dass das "Sonderpensionen-Begrenzungsgesetz", auf dessen Basis es zu Bezugskürzungen gekommen ist, nicht verfassungswidrig sei.

Die Anwälte des Zentralbetriebsrats und ehemalige und aktive Notenbanker haben nun beim Oberlandesgericht Wien die "Anregung" eingebracht, der Oberste Gerichtshof möge die Sache dem EuGH vorlegen. Sie argumentieren, die Verträge der Betroffenen seien privatrechtliche Einzelverträge. Ein Eingriff sei daher unzulässig, und zwar auch gemäß EU-Recht. Es gelte zu erfahren, "was ein privatrechtlicher Vertrag wert ist", so der Vorsitzende des Zentralbetriebsrats, Robert Kocmich. Um die Höhe der Einschnitte sei es nie gegangen, und darum gehe es auch jetzt nicht.

"Wir geben nicht auf", so die Rechtsanwältin des Zentralbetriebsrats und der übrigen Kläger, Katharina Körber-Risak.

Das bekämpfte, teils in Verfassungsrang stehende Gesetz trat 2015 in Kraft. Es sieht die schrittweise Kürzung bis zu 10,25 Prozent von Spitzenpensionsbezügen in allen möglichen Institutionen vor. Die OeNB rechnete vor, 57 Bankpensionisten seien von Kürzungen betroffen. Die höchste Bruttopension in dieser Gruppe betrage 34.395,01 Euro, die durchschnittliche 17.500 Euro. Das Gesetz koste die Bezieher dieser "Durchschnittspension" 10,45 Prozent ihres Einkommens, bei den Höchstpensionisten seien es 16,11 Prozent.