Die Abänderung des Wirtschaftskammergesetzes (WKG), das im Zuge der Novelle der Gewerbeordnung trotz der momentanen innenpolitischen Zerwürfnisse im Parlament beschlossen werden soll, beinhaltet auch neue Regelungen gegen Schwarzarbeit. Demnach sollen die Wirtschaftskammer und auch deren Fachgruppen im Gesetz als Pfuscherbekämpfer konkret festgelegt werden.

Befugnisse zur Datensammlung sollen im Sinne der gesetzlich für die Wirtschaftskammer legalisierten Schwarzarbeitsjagd ausgeweitete werden. Ziel ist der Kampf gegen das illegale Gewerbe, der durch Amtshilfe erleichtert werden soll.

Bisher müssen Behörden und Sozialversicherungsträger der Kammer auf Anfrage bestimmte Auskünfte erteilen. Künftig sollen die Daten laufend übermittelt werden, auch mit bestimmten Beschäftigtendaten. Zudem soll die Wirtschaftskammer personenbezogene Daten über strafbare Handlungen und auch Daten über einer Verwaltungsstraftat Verdächtigte verarbeiten und bis zu einem rechtskräftigen Urteil speichern dürfen, wie die "Tiroler Tageszeitung" ("TT") als erstes berichtet hatte.

Es gibt auch Kritik

Laut Zeitung rührt sich auch Kritik. "Das ist eine Generalvollmacht zur Verwendung von Daten jedweder Art zu allen erdenklichen Zwecken", zitiert das Blatt Hartwig Röck von der Arbeiterkammer (AK). "Der Wirtschaftskammer wird das Recht zugestanden, potenzielle Verdachtsfälle in einer, 'Verbrecherdatei' zu speichern", kritisiert der Grün-Abgeordnete Georg Willi in der "TT". "Wir haben nichts dagegen, Pfusch zu bekämpfen. Nur sollte das die Finanzpolizei tun. Die hält man aber personell kurz und macht die Pfuschjagd zu einem Wirkungsbereich der Wirtschaftskammer." Willi stört demnach auch, dass durch den Initiativantrag ein Begutachtungsverfahren umgangen wurde und die Novelle bereits am Mittwoch durchgedrückt werden solle.

In der Wirtschaftskammer konnte man die Aufregung auf APA-Anfrage am Montag nicht verstehen. Ein Kammerjurist argumentierte, dass es in den entsprechenden Gesetzespassagen (Paragraf 72 Absatz 6) für die Verarbeitung der Daten "eindeutige Verwendungseinschränkungen" gibt. Datenschutzrechtlich sei im Gesetzestext klargestellt, dass die Daten nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen und nach der Erledigung wieder zu löschen sind.

Die Kammer darf bzw. muss die Daten über gerichtliche oder verwaltungsbehördlich strafbare Handlungen oder Unterlassungen (...) verarbeiten und an die zuständige Strafbehörde sowie den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb übermitteln "und bis zur rechtskräftigen Erledigung des Strafverfahrens und/oder wettbewerbsrechtlichen Verfahrens zu speichern". Danach muss laut dem Wirtschaftskammervertreter gelöscht werden.

Im Wirtschaftsausschuss hatte die Novelle des WKG eine Mehrheit von SPÖ, ÖVP und FPÖ. Die Reform der Gewerbeordnung bekam nur die Stimmen der beiden (Noch-)Koalitionäre.