Die Kommission werde das Urteil prüfen, sagte ein Kommissionssprecher am Montag. Der Beschluss, die Zulassung der europäischen Bürgerinitiative zu verwehren, sei von der vorherigen Kommission getroffen worden.

Die jetzige Kommission sei jedoch eine politische Kommission, sagte der Sprecher. Allerdings könne er weder für das Gericht noch die Bürgerinitiative sprechen, und daher wisse er auch nicht, was diese tun werden.

Eine offiziell registrierte EU-Bürgerinitiative mit mindestens einer Million Unterschriften aus wenigstens sieben der 28 EU-Länder kann die Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen. "Stop TTIP" war im Juli 2014 von einem Bürgerausschuss bei der EU-Kommission beantragt worden. Das Ziel dieser Initiative war es, im Wesentlichen die EU-Kommission dazu aufzufordern, dem Rat zu empfehlen das erteilte Verhandlungsmandat für das Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) aufzuheben und jenes mit Kanada (CETA) nicht abzuschließen.