Teilreglementierte Gewerbe sollen der Vergangenheit angehören, zudem sind unter anderen Punkten Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht und mehr Nebenrechte für unternehmerische Tätigkeiten geplant.
Die Wirtschaftssprecher von SPÖ und ÖVP, SWV-Chef Christoph Matznetter und ÖVP-Wirtschaftsbund-Generalsekretär Peter Haubner, haben gemeinsam einen Abänderungsantrag erarbeitet. Bei der Ausübung freier Gewerbe darf man künftig 30 Prozent des Jahresumsatzes - nicht wie ursprünglich geplant pro Auftrag - in einem anderen Gewerbe erwirtschaften. Bei reglementierten Gewerben sind es 15 Prozent pro Auftragssumme und nicht des Jahresumsatzes.
"Das ist wichtig für die reglementierten Gewerbe", so Haubner. Die 15 Prozent gelten statt bisher 3 bis 7 Prozent - künftig auch für Tätigkeiten in geregelten Gewerben aus einem freien Gewerbe heraus - "im Sinne der Rechtssicherheit", wie Matznetter erläuterte.
"Meister wichtige für Qualität und Ausbildung"
"Ein ganz wichtiger Punkt für uns ist das Ende der Teilgewerbe", sagte Haubner. Die Qualität unternehmerischer Leistungen und die Qualifikation von Lehrlingen durch das Beibehalten der Meister würden durch die Reform gesichert. "Der Meister ist eines der wichtigsten Elemente für Qualität und auch die Ausbildung."
Aber auch eine Liberalisierung sei wichtig gewesen, so Haubner und Matznetter im Gespräch mit der APA. Beraten statt Strafen wird in den Vordergrund gerückt, vor allem beim Anlagenrecht. Die Gewerbeanmeldung wird gratis. Künftig ist nur mehr eine Grundumlage pro Fachorganisation zu entrichten.
Künftig gibt es 81 reglementierte Gewerbe und rund 440 freie Gewerbe. Einen Riegel schieben die neuen Regelungen der Installierung von Fantasiegewerben vor, die vor allem am Bau bzw. im Baunebengewerbe teils Einzug hielten. Scheinselbstständigkeit soll vor allem am Bau verhindert werden - Selbstständige Scheibtruhenfahrer soll es demnach künftig nicht mehr geben: "Diese Tätigkeiten sind künftig Teiltätigkeiten des jeweiligen Gewerbes zum Beispiel von Stuckateuren", erklärte Matznetter. Am Bau soll künftig auch den Baumeister und Holzbaumeistern die Bauaufsicht zukommen.
Erleichterungen bei der Sperrstundenregelung
In der Gastronomie sind Erleichterungen bei der Sperrstundenregelung vorgesehen. Es handelt sich dabei auch um eine Vorleistung des generellen Gastro-Rauchverbots ab Mitte des kommenden Jahres. Sachverständige sollen die Lärmemissionen einschätzen, wenn Gäste vor der Tür rauchen. "Die Behörde stellt in einem objektiven Verfahren fest, ob Grenzwerte überschritten werden oder nicht - ohne wie bisher per sofortiger Verfügung", so Matznetter.
Hoteliers dürfen in Zukunft auch Pauschalreisen und Massagen ohne zusätzliche Gewerbeberechtigung anbieten - ohne dass diese Leistungen in die Nebenrechte fallen. Unternehmensberater erhalten Vertretungsrechte vor Behörden.
Ebenfalls Teil der Novelle ist ein One-Stop-Shop für Betriebsanlagen. Sämtliche Verfahren (Baurecht, Gewerberecht, Naturschutz, Wasserrecht usw.) sollen in einem von der Gewerbebehörde durchgeführt werden. Dafür bedarf es allerdings einer Zweidrittelmehrheit im Plenum (noch nicht im Ausschuss). Matznetter zeigte sich überzeugt, dafür entsprechende Stimmen zu bekommen.