Mit diesem Schritt sollen die Kunden unterstützt werden, unzulässig in Rechnung gestellte Verzugszinsen und Mahnspesen zurückzubekommen, teilte der VKI am Montag mit. Die Teilnahme ist kostenlos.

Grundlage dafür ist eine Klage im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich, die der VKI Ende März gewonnen hat. Gegenstand des vom Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) rechtskräftig entschiedenen Urteils waren Klauseln zum Zahlungsverzug in Kreditverträgen wie beispielsweise im Superschnell-Kredit oder Wohnbaukredit. Das Urteil ist nach Ansicht des VKI auch für Girokonten relevant, auf die die entsprechenden Klauseln zutreffen.

"Die von der BAWAG P.S.K. verwendeten Klauseln zu Verzugszinsen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben", so die Leiterin der VKI-Abteilung Sammelklagen, Ulrike Wolf in der Pressemitteilung. "Konsumenten, denen von der BAWAG P.S.K. Verzugszinsen verrechnet wurden, haben daher einen Anspruch auf Entschädigung." Zusätzlich verlangte die BAWAG P.S.K. der Höhe nach gestaffelte Mahnspesen: Für die Zahlungserinnerung wurden 22 Euro fällig, bei der Mahnung 33 Euro und bei der letzten Mahnung bereits 55 Euro. "Mahnspesen, die unabhängig von der Höhe der betriebenen Forderung kassiert werden, sind unzulässig", so Wolf.

Bawag: Arbeiten intensiv an Umsetzung des Urteils

Aus der BAWAG hieß dazu heute zur APA, dass der VKI das Gerichtsverfahren betreffend Klauseln zum Zahlungsverzug in Verbraucher-Kreditverträgen gegen die BAWAG P.S.K. gewonnen hat und vom OLG Wien der Bank eine Umsetzungsfrist von 3 Monaten - das ist bis Mitte Mai - gewährt worden sei.

An der technischen Umsetzung des Urteils werde derzeit intensiv gearbeitet. Für betroffene Bestandskunden erfolge derzeit eine interne Analyse. Die Kunden könnten sich dazu an das Kundenservice Center wenden. Die Bank nehme die Kontaktdaten entgegen und informiere die Kunden dann umgehend über die weiteren konkreten Schritte.

Der VKI werde im Rahmen einer Sammelintervention für Kreditnehmer und Girokontoinhaber der BAWAG P.S.K. unzulässig in Rechnung gestellte Verzugszinsen und Mahnspesen zurückfordern, so die Konsumentenschützer in ihrer heutigen Mitteilung. Potenziell betroffen seien alle Konsumenten, die bei der BAWAG P.S.K. in Zahlungsverzug waren. Die Sammelaktion umfasst sowohl bestehende bzw. bereits beendete Kredite als auch aktive oder aufgelöste Girokonten, denen vergleichbare Klauseln zugrunde liegen.