Der Bürokratieaufwand lasse die Unternehmen im intensiven Wettbewerb zurückfallen. "Der Online-Handel hat diese Probleme nicht", bemängelte Jutta Pemsel, Textilhandels-Obfrau in der Wirtschaftskammer, am Donnerstag bei einem Pressegespräch. Den Aufwand für die gesamte Bekleidungsbranche bezifferte Pemsel mit 50 Mio. Euro im Jahr.
Doch während große Firmen nur etwa 0,4 Prozent ihres Umsatzes für bürokratische Tätigkeiten aufwenden müssten, liege dieser Anteil bei Kleinunternehmen bei 4 Prozent - womit die Bürokratie-Kosten die durchschnittlichen Werbeausgaben überstiegen.
Rund 85 Prozent der etwa 3.700 Betriebe im Modehandel sind Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern. Mehr als die Hälfte des Gesamtumsatzes von 5,2 Mrd. Euro fällt aber auf die 25 größten Firmen. Die Umsätze stagnieren, die Ertrags- und Kapitalsituation hat sich zuletzt verschlechtert. "Viele Betriebe befinden sich in Stagnation oder in einer Schrumpfungsphase", so Peter Voithofer von der KMU Forschung Austria. Der Online-Anteil im Bereich Bekleidung liege bereits bei 20 Prozent.
Arbeitsrecht, Dokumentationspflichten, Lohnverrechnung
Mit Bürokratie verbinden Unternehmen alles vom Arbeitsrecht und Dokumentationspflichten bis über Lohnverrechnung, Steuern bis zur Registrierkasse, ergab eine Befragung der KMU Forschung Austria. Demnach mache der Zeitaufwand für Informationspflichten im Schnitt 45 Stunden im Monat pro Unternehmen aus. Für die Erfüllung der Regelungen errechnete die KMU Forschung durchschnittlich 31 Stunden pro Monat.
Jutta Pemsel, selbst Inhaberin von Modegeschäften, beklagte die zahlreichen Erfordernisse, die man als Betrieb erfüllen müsse. Selbst Kleinunternehmen brauchten etwa einen Sicherheitsbeauftragten oder einen Brandschutzbeauftragten. Für größere Firmen seien Abfallbeauftragte nötigt, die Kurse mit kommissioneller Prüfung machen müssten, dabei produziere der Modehandel Abfall wie ein Haushalt, so Pemsel. Onlinehändler hätten diese Probleme alle nicht.
Die Branchenvertreterin forderte einen Stopp der "Regulierungswut". "Bürokratische Pflichten müssen im Verhältnis zum Nutzen stehen." Als Beispiel nannte Pemsel, dass auch bei Bekleidung, die zu Dekorationszwecken in drei Metern Höhe angebracht ist, ein Preisschild angebracht werden müsste, obwohl die Kunden es ohnehin nicht sehen würden. Auch eine alte Kammer-Forderung brachte die Spartenobfrau erneut auf: Die Abschaffung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht. Der Wegfall der Mehrfachbestrafung aus gleichartigem Anlass (bei ein und demselben Vergehen) ist der Wirtschaft schon lang ein Anliegen.