"Sie haben am 27. Februar 2017 auf Ihrer unter http://www.kleinezeitung.at/ erreichbaren Website in einem Artikel mit der Überschrift "Meinl Bank unter Geldwäscheverdacht" die Behauptungen einer Tageszeitung zitiert, wonach die Staatsanwaltschaft Wien das Bundeskriminalamt mit Ermittlungen gegen die MEINL Bank Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit Geldwäsche beauftragt habe. "Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gebe es einen Anfangsverdacht gegen aktiver und frühere Verantwortliche der Meinl Bank betreffend Geldwäsche im Zusammenhang mit der Ukraine, heißt es in dem Bericht."

Diese Behauptung ist insoweit unwahr bzw. irreführend unvollständig, als gegen die Vorstände der MEINL BANK Aktiengesellschaft, Frau Samira Softic und Herrn Stephen Coleman, keinerlei Ermittlungsverfahren anhängig sind und das von Ihnen erwähnte Ermittlungsverfahren nicht neu ist, sondern bereits im Jänner 2015 auf Grund einer Anzeige eingeleitet wurde."