Der Flughafen Wien als betroffenes Unternehmen und das Land Niederösterreich als UVP-Behörde bekämpfen das vorläufige Bauverbot für die 3. Start- und Landebahn am Flughafen Wien vor den Höchstgerichten. Beide haben knapp bevor die Frist heute Donnerstag endete, gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) vom 2. Februar eine außerordentliche Revision eingebracht.
Der Einspruch des Flughafens erfolgte wegen "inhaltlicher Rechtswidrigkeit" sowie schwerwiegender Verfahrensmängel, erläuterte der Vorstand heute Donnerstag. Auch die Entscheidungsgründe seien widersprüchlich. Verfassungsbeschwerde wurde ebenfalls eingelegt, wegen der Verletzung verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte.
"Schwerwiegende rechtliche Bedenken haben die Behörde veranlasst, den Verwaltungsgerichtshof mit dem Antrag anzurufen, die außerordentliche Revision zuzulassen und das erwähnte Erkenntnis zu beheben", schreibt Josef Muttenthaler, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energierecht beim Amt der NÖ Landesregierung, in einer Aussendung.
Flankiert wurde die heutige Pressekonferenz des Flughafen Wien von Protesten einer Gruppe von Pistengegnern.
Mitterlehner fordert neues Gesetz
Auch die Spitzenpolitik beschäftigt der (Dann-doch-nicht-)Bau der Piste. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) fordert nun gar gesetzliche Maßnahmen, um solche Entscheidungen in Zukunft zu verhindern. Er will die Sicherung von Jobs und Standort sogar zum Verfassungsthema machen. "Neben dem Umweltschutz brauchen wir auch ein Bekenntnis zur Sicherung und zum Ausbau des Wirtschaftsstandortes in der Verfassung", wird Mitterlehner im "Kurier" zitiert.
Zuvor war bekannt geworden, dass die Wiener Staatsanwaltschaft gegen zwei der drei Richter ermittelt.
Geprüft wird ein Verdacht auf Befangenheit beziehungsweise Amtsmissbrauch. Den Richtern werde Voreingenommenheit vorgeworfen, weil ihre Entscheidung in Widerspruch zu den Gutachten stehe. Hintergrund: Zwei der Richter waren vorher Juristen im Umweltministerium, ein dritter Generalsekretär der Land- und Forstbetriebe.