120.000 Kärntner haben voriges Jahr keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht - und ließen so 30 Millionen Euro an Steuern, die sie zu viel bezahlt haben, einfach beim Finanzamt liegen. „Wegen den paar Talern zahlt sich der Papierkram nicht aus“, denken sich offenbar viele. Aber sie irren. „Im Schnitt sind für jeden 300 Euro Steuergutschrift drin“, sagen Bernhard Sapetschnig und Joachim Rinösl, die Steuerexperten der Kärntner Arbeiterkammer.
Es gehört schon in den Jahresreigen, dass die AK ab Ende Februar zu den Steuerspar-Tagen quer durch alle Bezirksstädte ruft - in ihrer selbst gesteckten Mission als „kostenlose Steuerberater“. Start ist nächste Woche am 1. März in Klagenfurt.
Wer immer sich überfordert fühlt beim Ausfüllen, legt sich seinen Finanz-Online-Code zurecht und bucht sich telefonisch einen Termin. Dort erleben Sapetschnig und sein Team dann nicht nur tragische Lebensgeschichten, sondern auch Freudentränen: Für einen Angestellten mit zwei Kindern und nierenkranker Frau ergab die Veranlagung eine Steuer-Gutschrift von 2752 Euro. Für einen Lehrling 583 Euro; für eine alleinerziehende Mutter 494 Euro; für eine Ferialpraktikantin, die gar keine Steuer gezahlt hatte, brachte die sogenannte Negativsteuer immerhin 61 Euro. 5,6 Millionen Euro wurden 2016 mit der Kärntner AK-Aktion durch mehr als 20.000 Beratungen an Steuer zurückgeholt. Das Motto bewahrheitet sich immer und immer wieder: „Holen Sie Ihr Geld zurück!“
Was sind die wichtigsten Abschreibposten? Kinderbetreuungs- und Krankheitskosten sowieso. Aber auch Versicherungen, Wohnraumschaffung bzw. -sanierung, Ausbildungen, Bewerbungskosten, Kirchen- und Gewerkschaftsbeiträge, Spenden. Aber Weihnachten ist das keines: „Man muss aktiv tätig werden“, mahnt Sapetschnig. „Von alleine kommt das Finanzamt nur, wenn es Geld von einem haben will.“
Die automatische Arbeitnehmerveranlagung, die heuer in Kraft getreten ist, werde daran nicht unbedingt etwas ändern. Zwar wird das Finanzamt ab Juli von sich aus tätig werden und automatisch Lohnsteuer-Gutschriften auszahlen. Aber nur, falls die Einkünfte ausschließlich aus nicht selbstständiger Arbeit lukriert wurden. Und nur, wenn bis 30. Juni kein Antrag gestellt wurde. Und nur, wenn es keine Gründe für eine Pflicht-Veranlagung gibt (etwa bei zwei Dienstverhältnissen). Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dauert die Prozedur bis 2019. Mit der Steuerreform zeigt sich Kärntens AK-Präsident Günther Goach zufrieden. „Sie trägt zu einer jährlichen Entlastung der Arbeitnehmer von mehr als 5,2 Milliarden Euro bei. Man merkt schon, dass der private Konsum zugenommen hat.“ Seine Forderung: Steuerfreiheit für einen Mindestlohn von 1500 Euro brutto. Und Kampf den Steuerflüchtigen.