Im Sozialausschuss des Nationalrates ist am Mittwoch die im neuen Arbeitsabkommen der SPÖ-ÖVP-Regierung geplante Lockerung des Kündigungsschutzes für Über-50-Jährige auf den Weg gebracht worden. Damit soll (ab 1. Juli) der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer jenem des allgemeinen Kündigungsschutzes angeglichen werden.
Das Vorhaben wurde nicht über einen Antrag der Regierungsfraktionen reif für den Beschluss im Nationalratsplenum gemacht, sondern via Antrag der NEOS. Dieser fand laut einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz neben der pinken Zustimmung auch die Unterstützung von SPÖ, ÖVP und des Team Stronach.
Keine Sonderbestimmungen mehr
Die für ältere Beschäftigte geltenden Sonderbestimmungen sollen laut den Plänen künftig nicht mehr zum Tragen kommen, wenn die Betroffenen zum Zeitpunkt ihrer Einstellung bereits älter als 50 Jahre waren. Damit will man die Jobchancen älterer Arbeitloser verbessern (da sie dann leichter kündbar sind). Gelten soll die Neuregelung für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ab Juli begründet wird.
Die Zustimmung von SPÖ, ÖVP und Grünen fand eine sogenannten "Ausschussfeststellung" (schriftliche Anmerkung eines Ausschusses zu einem Verhandlungsgegenstand), mit der sich der Sozialausschuss ausdrücklich zu der von der Bundesregierung beschlossenen "Beschäftigungsaktion 20.000" bekennt. Das Programm zielt darauf ab, jährlich 20.000 Arbeitsplätze für über 50-jährige langzeitarbeitslose Menschen in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und in Unternehmen zu schaffen bzw. zu fördern, um die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe zu halbieren.
Das Programm soll im Juli in Form von Pilotprojekten in allen Bundesländern starten und vorläufig auf zwei Jahre befristet sein. Zur Finanzierung werden zusätzlich zu den vorhandenen Arbeitsmarktgeldern 200 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.