Im Hypo-Prozess zum Faktenkomplex "Skiper" am Landesgericht Klagenfurt hat der Schöffensenat am Donnerstag die beiden Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger der Untreue schuldig erkannt. Kulterer erhielt vier Jahre und einen Monat und Günter Striedinger fünf Jahre und acht Monate Haft. Der Projektbetreiber Miro Oblak und die Geschäftsführerin wurden freigesprochen.
Die vier Angeklagten waren im Zusammenhang mit der Finanzierung der kroatischen Luxusanlange "Rezidencija Skiper", heute "Kempinski Hotel Adriatic", mit einem Schaden von 105 Millionen Euro angeklagt. Es waren fünf Kredite aus den Jahren 2002 bis 2005, die verhandelt wurden.
Der Schuldspruch erging lediglich für eines der Darlehen, den 70-Millionen-Euro-Kredit für das Hotel, zu den anderen vier Krediten erfolgte ein Freispruch. Darüber hinaus wurden sie zu einem Schadenersatz von 500.000 Euro zur ungeteilten Hand verurteilt.
Ohne Sicherheiten gehandelt
Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Uwe Dumpelnik, meinte, dass ein Tatplan der beiden Ex-Vorstände in dem bewussten und gewollten Zusammenwirken bei der Kreditvergabe erkennbar sei.
Sie hätten ohne Sicherheiten und Rückzahlungsmöglichkeiten der Kreditwerberin die Vergabe beschlossen und so die Bank geschädigt. Weiters seien große Mängel zutage getreten, und auch bei großzügiger Auslegung des Vertrauensgrundsatzes müsse man hier von einem Missbrauch der Befugnis ausgehen.
Das Maß für die Zusatzstrafen sei hier so anzusetzen gewesen, dass beide Angeklagten mit Einberechnung der bisherigen Strafen jeweils die Höchststrafe von zehn Jahren zu erhalten hätten, sagte der Richter.
Nichtigkeitsbeschwerden eingelegt
Zum Projektbetreiber und Kreditnehmer Oblak erklärte Dumpelnik, diesem sei die Bestimmungstat nicht nachzuweisen gewesen. Die Bank hätte ihm jederzeit frei und ohne jeden Zwang den Kredit verweigern können. Auch bei der Geschäftsführerin, die Unterlagen für die Kreditanträge beschafft und weitergeleitet habe, sei eine bedingte Schädigungsabsicht nicht zu beweisen.
Eine persönliche Bereicherung sei bei keinem der Angeklagten nachweisbar, was aber für den Tatbestand der Untreue nicht relevant sei, so Dumpelnik.
Kulterer und Striedinger legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.