Bei der regelmäßigen Neubewertung der Ertragslage von Landwirten zur Ermittlung ihrer Steuerpauschale kommt es zu großen Änderungen. Bei der bis 1. 1. 2023 anstehenden Hauptfeststellung der sogenannten Einheitswerte werden die Einkommen nicht neu bewertet, um die Steuerschuld zu eruieren. Nur klimabedingte Veränderungen fließen neu ein. Ab 2032 soll keine periodische Hauptfeststellung mehr erfolgen, aber wesentliche Änderungen in der Ertragslage sollen berücksichtigt werden.

Im Gegensatz zu Selbstständigen, die ihre Rechnungen dokumentieren müssen, gelten für Bauern einfache Regeln. Sie dürfen eine Pauschalierung nutzen. Bisher zogen Finanzbeamte, gesetzlich festgelegt, alle neun Jahre aus, um die Einheitswerte zu überprüfen und anzupassen. Dafür wurden österreichweit Musterbetriebe besucht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanz analysierten, wie die Ertragslage ausschaut und bewerteten auch andere Aspekte wie die etwa die Lage eines Hofs.

90 Prozent der Landwirte nutzen die Pauschalierung

Dabei wurde – und wird auch weiterhin – nie der tatsächliche Gewinn eines Landwirts besteuert. Mit einem komplizierten Verfahren wird der fiktive Ertragswert eines landwirtschaftlichen Betriebs errechnet, in der Fachsprache ist das eben der Einheitswert. Dieser dient als Ausgangspunkt für die Bemessung der Steuerschuld. Bis zu einem Einheitswert von 75.000 Euro dürfen Landwirte voll pauschalieren. Rund 90 Prozent der Landwirte nutzen das System.

Einfach fortgeschrieben würden die Einheitswerte nun aber nicht, meinte ein Sprecher des zuständigen Finanzministers Magnus Brunner (ÖVP). Regional gebe es wesentliche Klimaänderungen, von denen die Agrarbetriebe betroffen seien – und diese würden bei der kommenden Hauptfeststellung bis 2023 berücksichtigt. "Nach Prüfung der Einkommensergebnisse über den Zeitraum der letzten Hauptfeststellung 2014 laut dem Grünen Bericht und der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung der Statistik Austria ist im Durchschnitt keine wesentliche Veränderung der wirtschaftlichen Ertragsverhältnisse eingetreten", argumentierte der Sprecher gegenüber der APA, nachdem "Der Standard" (Mittwoch) zuerst über die geplanten Änderungen berichtet hatte.

Einnahmen stagnierend

Die Steuerverwaltung spare es sich, tausende Bescheide zu versenden, hieß aus der Landwirtschaftskammer Niederösterreich. Die Einnahmen der Landwirtschaft seien seit Jahren stagnierend, daher habe sich bei Bewertungen bisher wenig verändert. Relevant sei die Klimaveränderung, und dieser werde nun besser Rechnung getragen. "Die Vereinfachung für die Finanzverwaltung sowie für die Betroffenen liegt insbesondere in der automatisierten Durchführung der Hauptfeststellung", so der Brunner-Sprecher. Dies erfolge ohne die sonst für Hauptfeststellungen erforderliche Aussendung von Erklärungen an die Betriebe. Es entstehe nur ein kleiner IT-Aufwand für Programmumstellungen.

Eine Studie der Steuerexperten Georg Kofler und Gottfried Schellmann, erstellt im Auftrag der Arbeiterkammer, kam laut "Standard" zum Ergebnis, dass im Schnitt nur ein Fünftel der tatsächlichen Einkünfte von Landwirten für die Bemessung der Besteuerung erfasst wird. Nun soll laut Plan der türkis-grünen Bundesregierung von 2014 bis 2032 keine Anpassung erfolgen.

"Ende der Aktualisierung steht nicht zur Diskussion"

"Mit der geplanten Reform wird nun legistisch festgeschrieben, dass die Finanz gar nicht mehr die Absicht hat, festzustellen, wie sich die Ertragslage der Bauern entwickelt", sagt der Steuerberater und Studien-Coautor Schellmann. Angesichts des Systems mache das sogar Sinn: Die Finanz wisse, dass bei der Steuerschätzung für Bauern ohnehin fast nichts herauskomme. Deshalb lasse man das System ganz bleiben.

"Dass die regelmäßige Aktualisierung der pauschalen Bemessungsgrundlagen für Steuern und Abgaben beendet wird, steht nicht zur Diskussion", sagt hingegen Landwirtschaftskammer Österreich-Präsident Josef Moosbrugger. "Wir fordern sogar eine regelmäßige Neubewertung der Einheitswerte, die ja auch so vorgesehen ist. Eine solche Anpassung ist in unserem ureigensten Interesse, da Klimaverschlechterung und andere nicht beeinflussbare Faktoren eine Veränderung der Ertragslage herbeiführen", unterstreicht Moosbrugger. Die Einkommenssituation der Bauern sei laut Grünem Bericht eine harte, die Preis-Kosten-Schere klaffe bei vielen Betrieben immer weiter auseinander. Es herrsche "keine Goldgräberstimmung. Umso mehr erzürnt uns, dass mit der Diskussion um die Einheitswert-Hauptfeststellung wieder einmal eine vollkommen unangebrachte Neiddebatte angeheizt wird."

Einheitswert habe sich bewährt

Die Begutachtungsfrist für die Änderung des Bewertungs- und des Bodenschätzungsgesetzes endet am heutigen Mittwoch. Im Parlament eingelangt war der Ministerialentwurf am 3. Februar.

Das Agrarministerium argumentierte auch mit den klimatischen Herausforderungen für die Bauern. Das System des Einheitswerts in der Land- und Forstwirtschaft habe sich bewährt - und stehe auch nicht zur Diskussion. Die neue Hauptfeststellung trage dem Rechnung, dass Veränderungen bei der Bodenschätzung gegenüber der letzten Hauptfeststellung im Jahr 2014 vernachlässigbar seien, sich klimatischen Änderungen aber auf die Ertragslage auswirkten.