In Österreich ist ein groß angelegtes Baukartell mit jahrelangen Preisabsprachen aufgeflogen, in das dutzende Firmen verwickelt sein sollen. Jetzt gibt es zu dem vermutlich bisher größten Kartell in Österreich den ersten Bußgeldantrag der Wettbewerbshüter, gegen vier Baufirmen. Über die Strafhöhe hat das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) als Kartellgericht zu befinden. Geschädigt wurde vor allem die öffentliche Hand als Auftraggeber.
Ende Oktober ist der Bußgeldantrag verschickt worden, teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Freitag mit. Bei den betreffenden Firmen handelt es sich um eine Muttergesellschaft mit drei Töchtern - bis zum Falle einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Namen gibt es vorerst keine, die nennt die Behörde nicht vor einer rechtskräftigen Entscheidung.
Im konkreten Fall der vier Firmen umfassen die vermuteten Zuwiderhandlungen etwa Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen sowie die Bildung von kartellrechtswidrigen Arbeits- und Bietergemeinschaften. "Die Absprachen betreffen einen Zeitraum von zumindest 2002 bis 2017", so die Behörde.
Aktuell wird zum Baukartell von insgesamt rund 1.800 Bauaufträgen ausgegangen, zu denen 40 Unternehmen im dem Zeitraum zu Preisen sowie zur Aufteilung von Kunden und Märkten abgesprochen haben sollen. Nach Einschätzung von Insidern handelt sich dabei vermutlich um das bisher größte Kartell der Zweiten Republik. In die Ermittlungen war seit 2017/18 auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) involviert, es gab laut Medienberichten etliche Hausdurchsuchungen.
Bürogebäude, Friedhöfe, Kasernen, Parks
Die Absprachen sollen im gegenständlichen Fall der vier Firmen viele Bereiche betroffen haben: im Hochbau Büro- und Wohngebäude, Friedhöfe, Kasernen, Wasserkraftwerke, Strafanstalten, Parkplätze, Parks, Kindergärten, im Tiefbau den Straßen-, Brücken-, Erd- und Gleisbau, Bahnhöfe sowie den Kanal- und Leitungsbau. In früheren Medienberichten wurden zu den Absprachen des Baukartells beispielhaft auch Pyhrnautobahn, Karawankenautobahn und Koralmtunnel genannt.
Geschädigt wurde durch die illegalen Machenschaften überwiegend die öffentliche Hand als Auftraggeber, nämlich direkt zu rund zwei Drittel, heißt es von Ermittlerseite. Es betraf also Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), aber auch zu rund einem Fünftel öffentliche Unternehmen und nur zu etwa 15 Prozent Privatunternehmen. Das Gesamtvolumen der betroffenen Bauprojekte im Sektor öffentliche Hand dürfte sich im dreistelligen Mio.-Euro-Bereich bewegen, hieß es schon voriges Jahr. "Kartellabsprachen führen generell zu Ausschaltung bzw. Minimierung des Wettbewerbs", hielt die BWB am Freitag fest: "Dadurch besteht die Gefahr, dass Auftraggeber höhere Preise für Aufträge bezahlen müssen. Die erhöhten Ausgaben führten zu höheren Staatsausgaben. Dies wiederum belastet den Steuerzahler und Steuerzahlerin."
In Medienberichten der letzten Jahre wurden im Zusammenhang mit den Baukartell-Ermittlungen mehrfach auch die Bauriesen Porr, Strabag oder Swietelsky genannt, die selbst intern Untersuchungsberichte erstellt oder Absprachen an die Behörden gemeldet haben. Solche eher kooperativen Unternehmen kommen eher erst später konkret ins Visier, schätzen Brancheninsider. Auch von Geständnissen, die Mitarbeiter abgelegt hätten, war die Rede. Am Freitag wollte zum Beispiel die Strabag gar nichts sagen; es hieß lediglich, man hoffe auf einen raschen Verfahrensabschluss. Porr erklärte zur APA: "Wir kooperieren selbstverständlich vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden."
Eine Kartellstrafe kann bis zu 10 Prozent des letztjährigen Konzernumsatzes ausmachen. Im konkreten Fall hat die BWB zu den vier Firmen keine Bußgeldhöhe vorgeschlagen, sondern nur eine "angemessene Kartellbuße" beantragt. Damit will die Behörde dem Kartellgericht maximalen Spielraum geben. Denn bei einem bestimmten Betrag könnte das Kartellgericht nicht mehr höher gehen. Abhängig ist die Strafhöhe auch davon, ob es ein Schuldeingeständnis bzw. eine Kooperation gibt, was ein Milderungsgrund wäre.
Auch strafrechtliche Konsequenzen möglich
Neben einer Kartellbuße könnte es auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen. Als mögliche Delikte kommen aus Sicht der WKStA aus dem Strafgesetzbuch § 168b (rechtswidrige Absprache) bzw. § 146 (Betrug) oder § 147 (schwerer Betrug) infrage. Im Falle von § 147 StGB liegt der Strafrahmen bei über 300.000 Euro Schaden bei ein bis zehn Jahre Haft. Problem dabei ist, dass eine genaue Schadenshöhe in einem Kartellverfahren nicht festgelegt wird, es geht um hypothetische Schäden. Außer einer strafrechtlichen Aburteilung droht Sündern auch ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach dem Bundesvergabegesetz.
Aus Sicht der Ermittler steckte hinter dem Mega-Baukartell enorme kriminelle Energie. Es handelte sich um ein ausgeklügeltes System von Absprachen, das jahrelang praktiziert wurde. Man habe gewusst, dass man etwas Illegales tut, heißt es in Kreisen der Ermittler. Die Akteure sollen regelmäßig wettbewerbsrelevante Informationen ausgetauscht und auch wettbewerbswidrige Arbeitsgemeinschaften gebildet haben. Es soll regelmäßige Gesprächsrunden gegeben haben - in Büros, auf Baustellen, in Autobahnraststätten. Auch per Telefon, Mail und sogar Fax sollen Absprachen erfolgt sein. Abgestimmt haben die Konkurrenten etwa die Höhe von Angebotspreisen, aber auch wer bei welchem Auftrag oder in welcher Region zum Zug kommen darf.
Für jene, die zurücksteckten, gab es ein eigenes Punktesystem, damit diese ihr "Goodie" bei späteren Auftragsvergaben erhalten. Ein Ausgleich war auch durch Abschlagszahlungen oder Subaufträge möglich. Und bei der "Kartellpflege" vergaß man nicht auf den Nachwuchs: Neue Mitarbeiter wurden in das illegale System mit eingebunden und quasi eingeschult. "Es gibt eine Reihe von internationalen Untersuchungen, dass bei Kartellen und Preisabsprachen die Preise um ungefähr 20 Prozent steigen", hatte BWB-Chef Thanner schon 2018 erklärt: "Was den konkreten Schaden betrifft muss man die Gerichtsverfahren abwarten, aber es ist ein großer Schaden, es ist ein Kartell das nicht nur regional, sondern das österreichweit gearbeitet hat."
"Zufallsfund" im Zuge einer Steuerfahndung
Aufgeflogen ist das Baukartell vor Jahren durch einen "Zufallsfund" im Zuge einer Steuerfahndung. Hauptrolle spielte damals ein roter Aktenordner. Der wurde bei einer Hausdurchsuchung in einem Kärntner Bauunternehmen am 14. Juni 2016 einkassiert. Sein brisanter Inhalt hatte die Einleitung des umfangreichen Verfahrens zur Folge: Aufzeichnungen eines Mitarbeiters zu rechtswidrigen Absprachen für Angebote, die "die in öffentlicher Hand stehenden Auftraggeber zur Annahme manipulierter Angebote veranlasst haben", hielt das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) in einem Bericht fest.
In Kärnten sichergestellte Unterlagen
"Aus den in Kärnten sichergestellten Unterlagen" ergab sich "ein ganz massiver Verdacht jahrelanger systematischer kartellrechtswidriger Absprachen in großem Umfang", stellte im Frühjahr 2017 der OGH als Rekursgericht in Kartellrechtssachen fest (16 Ok 1/17h). Der OGH sprach von einer "Intensität der Zuwiderhandlung" und einem "offensichtlich verwendeten ausgeklügelten System", das gegen die - von der Antragsgegnerin vorgebrachten Annahme - spreche, "die kartellrechtswidrigen Absprachen hätten sich auf Tiefbauvorhaben im Raum Kärnten bzw. Steiermark beschränkt". Schon seit langem gibt es mehrere Kronzeugen. Die stünden aber in der Branche "unter Druck", hieß es schon vor Jahren in Medien.