Während noch über Verschärfung der Corona-Maßnahmen nachgedacht wird, fluten Anträge auf den sogenannten Umsatzersatz via FinanzOnline die Finanzämter. „Wir haben hier innerhalb kürzester Zeit eine neue Hilfe aufgesetzt und mittlerweile sind über 22.000 Anträge über FinanzOnline eingegangen“, so Finanzminister Gernot Blümel zur Kleinen Zeitung. „Die ersten Auszahlungen starten aktuell“, heißt es aus dem Ministerium. Blümel: „Damit können wir Betroffenen rasch und zielgerichtet helfen.“

Das versprochene Tempo bei dieser Hilfe – bis zu 80 Prozent Ersatz des Umsatzes vom November 2019 für Hotellerie, Gastronomie, Freizeit-, Sport- und Kulturbetriebe – scheint diesmal eingehalten zu werden. „Wir hoffen, dass der Umsatzersatz Sie dabei unterstützt, wirtschaftlich durch diese herausfordernde Zeit zu kommen“, schreibt die COFAG-Geschäftsführung an Antragsteller, denen bereits per Mail Zusagen aufgrund der vorliegenden Steuerdaten mitsamt errechnetem Betrag zugesendet wurden. Dieser werde „innerhalb der nächsten Tage zur Auszahlung kommen“, heißt es dort.

Kritik an "Überförderung"

„Man hatte von der Verlautbarung bis zur Fertigstellung der Richtlinie eine Woche Zeit, das Prozedere digital einfach aufzustellen, es sollte jetzt wirklich rasch gehen“, erklärt der Klagenfurter Steuerberater Andreas Breschan. „Es gibt bereits Rückkoppelungen, weil die Antragstellung simpel ist“, bestätigt auch der Kärntner Wirtschaftstreuhänder-Präsident Peter Katschnig.

Indes mehren sich auch Stimmen, die den Umsatzersatz und die damit verbundenen Modalitäten durchwegs kritisch sehen. Weil Kurzarbeitszahlungen nicht vom Umsatzersatz abgezogen werden, drohe eine „massive Überförderung der Personalkosten“, sagt etwa Oliver Picek, Chefökonom des Momentum Instituts.

Konstruktionsfehler

Von einer „Soforthilfe mit Konstruktionsfehler“ schreiben auch Rainer Niemann und Timon Scheuer in einer Analyse für die Kleine Zeitung. Zwar sei eine schnelle, unbürokratische Hilfe sinnvoll, „die Großzügigkeit des Finanzministeriums“ schieße aber im Fall des Umsatzersatzes „über das Ziel hinaus“ meinen die beiden Wissenschafter des Instituts für Unternehmensrechnung und Steuerlehre an der Grazer Karl-Franzens-Uni.

So könnte der neuerliche Lockdown „für einige wenige zum profitablen Geschäft werden – mit Geldern aus öffentlichen Kassen finanziert“. Zugleich hätte die Soforthilfe als Umsatzersatz „einen weiteren steuerlichen Konstruktionsfehler.“ Auch wenn es „sachgerecht“ sei, Beihilfen nicht mit der Umsatzsteuer zu belegen, „sollten sie ebenso wie die durch sie ersetzten Umsätze (im Gewinnfall) der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen“, schreiben Niemann und Scheuer. Eine Überförderung „sollte sich kein Fiskus leisten, auch nicht in einer Pandemie.“

Branchenvertreter und die Regierung sehen indes keine Überförderung. Er könne sich nicht vorstellen, dass für ein Unternehmen, das jetzt Hilfen beantrage, „das Jahr 2020 noch ein Geschäft wird“, sagt Finanzminister Blümel jüngst.

Verlängerung der Stundungen?

Bereits im Frühjahr bestand ein Teil der Hilfsmaßnahmen aus Stundungen der fälligen Einkommenssteuer. Rund 532.000 Anträge auf Stundung oder andere Zahlungserleichterungen sind bei den Finanzämtern mittlerweile eingegangen, heißt es zur Kleinen Zeitung.

Doch auch wenn die Stundung manch Lage während des Lockdowns entspannte, das Problem wird damit freilich nur aufgeschoben. Am 15. Jänner laufen die Stundungen planungsgemäß aus, danach droht den Unternehmen eine Doppelbelastung, da ja auch die Steuer von 2020 gezahlt werden muss. Die Wirtschaftskammer fordert eine Verlängerung der Stundungen um bis zu neun Monate. „Wir sind in einer Pandemie-Situation. Niemand wird ernsthaft glauben, dass die Unternehmen diese Summen von einem auf den anderen Tag zurückzahlen können“, sagt Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer. Deshalb schlägt die Kammer auch langfristig ein Ratenzahlungsmodell vor.

Aus dem Finanzministerium heißt es, dass man bereits an Lösungen arbeite. Details will man aber keine nennen.