Im VW-Skandal um manipulierte Dieselfahrzeuge hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden, dass betroffene Autokäufer den deutschen Volkswagen-Konzern im Land des Autokaufs, konkret in Österreich, klagen dürfen.
Das Landesgericht Klagenfurt hatte in einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) angestrengten Schadenersatzverfahren zu dieser Frage das EU-Gericht angerufen.
Der Wolfsburger VW-Konzern hatte sich gegen Klagen in anderen Ländern als seinem Heimatland gewehrt und in dem Klagenfurter Sammelverfahren vorgebracht, österreichische Gerichte seien nicht zuständig, da VW in Deutschland seinen Sitz habe und auch die Software zur Manipulation des Abgasausstoßes dort eingebaut worden sei. Üblicherweise müssen Klagen im Heimatland des Beklagten eingebracht werden.
Im Klagenfurter Sammelverfahren stellte sich der EuGH, wie schon zuvor der Generalanwalt des EU-Gerichts, klar hinter die Verbraucherschützer und stellte grundsätzlich klar, dass es im Fall VW und in ähnlichen Fällen Ausnahmen bei der Gerichtszuständigkeit gibt. Zumal ein Autohersteller, der unzulässige Manipulationen an Fahrzeugen vornimmt, die in anderen EU-Mitgliedsländern verkauft werden, "vernünftigerweise erwarten kann, dass er vor den Gerichten dieser Staaten verklagt wird", wie der EuGH am Donnerstag mitteilte.
Der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs ist laut EuGH im Land des Autokaufs.
Jubel beim VKI
Der VKI brachte im September 2018 für 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen mit einem Streitwert von 60 Millionen Euro gegen die Volkswagen AG bei allen österreichischen Landesgerichten ein und jubelt über den EuGH-Entscheid. "Damit können die Verfahren in Österreich fortgesetzt werden, die Gerichte können sich - fast zwei Jahre nach Einbringung der Klagen - endlich den Sachfragen zuwenden." Das Verfahren für mehr als 570 VW-Kunden in Klagenfurt liegt seit mehr als einem Jahr auf Eis.
Von den österreichischen VW-Anwälten hieß es am Donnerstag, die Zuständigkeitsfrage der österreichischen Gerichte für die Sammelklagen sei bisher unbeantwortet und daher zu prüfen gewesen. "Dazu lagen in Österreich unterschiedliche erstinstanzliche Entscheidungen vor", so Thomas Kustor und Sabine Prossinger von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. "Die VW AG nimmt diese heute erfolgte Entscheidung des EuGH zur Kenntnis und vertraut in den weiteren Verfahren auf die Gerichte in Österreich."