Weil sich die weltweiten Einreisestopps aufgrund des Coronavirus nicht gelockert haben, stellt die Austrian Airlines ihren Linienflugbetrieb bis 19. April 2020 ein. Ursprünglich war die temporäre Einstellung bis 28. März 2020 angekündigt.
Rückholflüge werden weiterhin durchgeführt. So fliegen heute, Montag, zwei Langstreckenflugzeuge des Typs B777 nach Punta Cana, Havanna und Mexico City, um im Auftrag des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten gestrandete Österreicher nach Hause zu fliegen.
Alle rund 7000 AUA-Mitarbeiter sind bis vorerst 19. April auf Kurzarbeit. Auch alle AUA-Führungskräfte nehmen an der Kurzarbeit teil, heißt es. Der Vorstand hat jedoch die Möglichkeit, aufgrund betrieblicher Notwendigkeit Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zu exkludieren. In diesem Fall werde ein Gehaltsverzicht vereinbart.
Die AUA erweitert auch nochmals ihre Kulanzregelungen und verlängert die gebührenfreien Umbuchungsmöglichkeiten für Passagiere. Tickets, die bis 31. März 2020 gebucht wurden oder noch werden, können bis 31. August 2020 ruhend gestellt werden. Der Ticketwert bleibt dabei bestehen. Bis zu diesem Datum haben Kunden Zeit, ein neues Abflugdatum bekanntzugeben. Die neue Reise muss bis 31. Dezember 2020 gestartet werden, auch die Destination kann im Rahmen dieser Kulanzregelung gebührenfrei geändert werden. Bei Umbuchung erhöht sich der Ticketwert um 50 Euro. Die Regelung gilt für bestehende und stornierte Flüge auf dem gesamten weltweiten Streckennetz von Austrian Airlines.
Frist um zwölf Wochen verlängert
Bisher konnten Passagiere Tickets mit einem bestätigten Abflugdatum bis 30. April 2020, die bis 12. März gebucht wurden, ruhend stellen und hatten bis 1. Juni 2020 Zeit, ein neues Reisedatum festzulegen. Diese Frist wurde um 12 Wochen verlängert. Ebenso gilt die erweiterte Kulanzregelung nun für alle Tickets, die bis 31. März 2020 gebucht werden und ein bestätigtes Abflugdatum bis 31. Dezember 2020 haben. Es fallen keine Umbuchungsgebühren an, unabhängig vom jeweiligen Buchungstarif. Sollte der ursprünglich gebuchte Tarif aufgrund der Änderung, etwa bei der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke) oder Reiseklasse teurer sein, kann trotz der Ermäßigung eine Aufzahlung erforderlich sein. Die Kulanzregelung gilt auch für Lufthansa, SWISS, Brussels Airlines und Air Dolomiti.
Glühende Leitungen im Service Center
Die derzeitigen Entwicklungen führen zu einem stark erhöhten Anfrageaufkommen in den Service Centern von Austrian Airlines. So kommt es aktuell zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung. Daher gilt: Die Umbuchung muss nicht vor dem eigentlichen Flugdatum erfolgen, dies ist auch nach Verstreichen des geplanten Flugdatums möglich. Passagiere, die über Reisebüros gebucht haben, wenden sich zur Umbuchung bitte an diese. Kunden, die ihre Tickets direkt über Austrian Airlines erworben haben, können sich telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Austrian Airlines Website an das Service Center der Fluggesellschaft wenden. Derzeit wird an einer Möglichkeit gearbeitet, mit der Passagiere ihre Tickets gemäß der neuen Regelung online selbst umbuchen können.
Um Passagieren in der aktuellen Lage noch mehr Flexibilität bei Reisebuchungen zu geben, wurden zudem die Ticketbestimmungen für Light Tarife gelockert. Flugtickets mit Light Tarif bleiben damit auch bei Buchungen nach dem 31. März umbuchbar. Die Änderung der Destination ist hier jedoch nicht möglich.