Der AK-Rechtsschutz hat für einen Ingenieur im Fall eines "gleitenden Pensionsübergangs" mittels Altersteilzeit eine Nachzahlung von 120.000 Euro erstritten. Der Arbeitnehmer sei im Zuge von Sparmaßnahmen zu einem Altersteilzeitvertrag gedrängt worden, der bis zu seinem frühestmöglichen Pensionsantritt befristet gewesen sei, so die AK. Allerdings sei zwischenzeitig das Gesetz geändert worden. "Der Ingenieur wurde erst in die Pension gedrängt und dann ausgetrickst", sagt AK-Präsidentin Renate Anderl.

Der Mann habe erst ein Jahr und drei Monate später in Pension gehen können. Das Unternehmen habe aber seinen Arbeitsvertrag nicht verlängern wollten. Die Causa ging bis zum Oberste Gerichtshof (OGH), der zu Gunsten des Arbeitnehmers entschieden habe.

"Entweder es trifft zwei Ihrer Mitarbeiter, oder Sie gehen" - so habe die Firmenleitung den Ingenieur nach 26 Jahren im Betrieb dazu gedrängt, einen befristeten Altersteilzeitvertrag unter Herabsetzung seines Entgelts um ein Viertel mit dem Titel "gleitender Pensionsübergang" zu unterschreiben. "Ich ließ mich breitschlagen", so der Arbeitnehmer. Er habe schon einige Wellen Personalabbau erlebt.

Taube Ohren im Unternehmen

Als frühestmöglicher Pensionsantritt sei von der Pensionsversicherungsanstalt Ende August 2015 genannt worden. Das Arbeitsverhältnis sollte zu diesem Zeitpunkt laut Vertrag einvernehmlich beendet werden. Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2012 habe der Ingenieur aber erst ein Jahr und drei Monate später in Pension gehen können. Er sei mit seinem Problem in der Firma auf taube Ohren gestoßen, habe sich intern auf eine andere Stelle beworben. Das Unternehmen sei aber nicht gewillt gewesen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil das Datum "31. 8. 2015" im Vertrag stand.

Der Arbeitnehmer wehrte sich dann mithilfe des AK-Rechtsschutzes. Der OGH entschied zu seinen Gunsten. Wesentlich sei nicht nur der Wortlaut des Vertrages, sondern, was Absicht der Vertragspartner gewesen sei: Nämlich einen nahtlosen Übergang vom Arbeitsleben in die Pension wie es der Vertragstitel "gleitender Pensionsübergang" angezeigt habe.