Wie die USA und die EU die Erzrivalen Boeing und Airbus mit Subventionen unterstützen ist seit 15 Jahren ein Dauerstreit. Die Streitschlichter der Welthandelsorganisation (WTO) haben bei beiden Flugzeugbauern illegale Subventionen festgestellt, beide Seiten haben sich rigoros dagegen gewehrt und die Fälle durch sämtliche Instanzen gezogen.
Im Fall Airbus fiel das abschließende Urteil im Mai 2018, im Fall Boeing kommt es an diesem Donnerstag. Beide Seiten drohen sich mit Vergeltungszöllen in Milliardenhöhe. Wenn die WTO-Experten ihre Einschätzung von 2017 weitgehend bestätigen, dass die illegalen Subventionen nicht zeitgerecht zurückgenommen wurden, kann die EU Schadenersatz geltend machen. Sie argumentiert, dem Boeing-Konkurrenten Airbus sei durch US-Subventionen an Boeing immenser Schaden entstanden.
Was genau ist der Vorwurf gegen Boeing?
Es geht um den Dreamliner, das Langstreckenflugzeug Boeing 787, einen Verkaufsschlager der Amerikaner. Die EU hat eine illegale Förderung durch staatliche Stellen moniert, zum Beispiel Gelder der Weltraumbehörde NASA für Forschung und Entwicklung, oder Steuervergünstigungen. Die WTO hat bereits 2011 festgestellt, dass allein zwischen 1989 und 2006 in der Tat illegale Subventionen im Umfang von 5,3 Mrd. Dollar (aktuell rund 4,7 Mrd. Euro) an Boeing flossen.
Wer prozessiert?
In der WTO sind Länder, nicht Firmen vertreten. Die EU-Europäer treten geschlossen an. Entsprechend prozessieren die USA und die EU, nicht Boeing und Airbus. Das Verfahren läuft seit 2004.
Wie viele Instanzen gibt es noch?
Keine. Es gab 2011 einen ersten Streitschlichterspruch (panel report) 2012 das Urteil des Berufungsgremiums (appellate body), und 2017 die Feststellung, dass die USA einige der monierten Subventionen nicht wie verlangt abgestellt hatten. Es geht jetzt um eine Berufung gegen das Urteil von 2017 - und dieses ist die letzte Instanz.
Wie ist der Fall gegen Airbus ausgegangen?
Parallel zur EU-Beschwerde wegen Boeing haben die USA 2004 Beschwerde gegen die EU wegen Airbus-Subventionen eingereicht. Auch in dem Fall stellten die Schlichter illegale Subventionen fest und bestätigten 2018, dass die EU nicht alle Subventionen abgebaut hatte. US-Firmen entgingen nach US-Angaben Geschäfte im Umfang von "Dutzenden Milliarden Dollar". Die USA haben Schadenersatz beantragt - die Höhe ist nicht bekannt. Ein WTO-Schlichter prüft die Forderungen zur Zeit.
Was verlangt die EU nun im Boeing-Fall?
Die EU ist zuversichtlich, dass die WTO bei ihrer bisherigen Linie bleibt und erneut feststellt, dass illegale Subventionen an Boeing nicht wie gefordert abgebaut wurden. Sie will ebenfalls Schadenersatz in Milliardenhöhe geltend machen.
Was ist die Haltung der US-Regierung und von Boeing?
Der US-Konzern und die Regierung vertreten die Ansicht, alle bisherigen Anordnungen der WTO befolgt zu haben. Im aktuellen Berufungsverfahren ist Boeing zuversichtlich, dass das Urteil von 2017 gekippt wird. Falls nicht, werde das Unternehmen alles Nötige tun, um auch hier die Vorgaben der WTO einzuhalten. Boeing bemüht sich, die Bedeutung des aktuellen Falls herunterzuspielen. In der Gesamtbetrachtung des Konflikts mit Airbus seien die meisten Anschuldigungen der EU ohnehin schon von der WTO abgewiesen worden.
Wie sieht Airbus die Lage?
"Wir sind sehr zuversichtlich, dass der heutige WTO-Report eine solide Basis für eine EU-Forderung nach umfangreiche Gegenmaßnahmen ist", heißt es bei Airbus im Vorfeld. Was das WTO-Urteil 2018 im Fall von Airbus-Subventionen angeht, sieht Airbus dagegen von den USA geforderte Strafmaßnahmen als ungerechtfertigt an. Sämtliche WTO-Vorgaben seien umgesetzt worden.
Was passiert jetzt, wenn das Urteil von 2017 aufrechterhalten wird?
Dann ist das juristische Gezerre zu Ende und ein WTO-Schlichter entscheidet über Schadenersatz für den Kläger. Beide Seiten haben Milliardensummen ins Spiel gebracht. Es geht nach WTO-Regeln nicht um die Rückzahlung illegaler Staatshilfen, sondern um Schäden durch unfairen Wettbewerb. Das Urteil des Schlichters ist bindend.
Geht es auch anders?
Alle Seiten sprechen immer wieder davon, dass das Gezerre um Flugzeugbausubventionen am besten ein für alle Mal durch ein Abkommen zwischen der EU und den USA beigelegt werden kann. Wenn beide sich auf Regeln im Umgang mit ihren Flugzeugbauern einigen, könnte womöglich auf Schadenersatzforderungen verzichtet werden.