Knapp über 38.000 Arbeitslose sind aktuell in Kärnten gemeldet, über 57.000 Beschäftigte stehen in Kurzarbeit. Das bereitet nicht nur dem Präsidenten der Arbeiterkammer, Günther Goach, schweres Kopfzerbrechen, sondern erfüllt  auch den Präsidenten der Industriellenvereinigung, Timo Springer mit großer Sorge. "So rasch und effizient wie der Shutdown  sollten auch die Lockerung und der Neustart erfolgen. Wir müssen  vom Krisen- in den Zukunftsmodus umschalten. Da gibt es mir derzeit zu wenig Neustart, zu wenig Zukunftsorientierung", rüttelt er Bund und  Landesregierung wach. So wie in anderen Bundesländern müssten in Kärnten Behörden angewiesen werden, allen Genehmigungsverfahren Nachdruck zu verleihen, "im Wissen, dass alle Investitionen der Wirtschaft helfen."

"Think Tank auch mit Kunst und Kultur"

Zugleich bekräftigt Springer seinen Vorschlag für einen "Think Tank", der mit der  Landesregierung   wesentliche Ziele aussteckt. Der IV-Präsident schlägt dafür den  Wirtschaftspolitischen Beirat unter Vorsitz von Christoph Helmenstein vor, "erweitert um Vertreter aus Sozialem, Kunst, Kultur,  und Wissenschaft." Aus diesen Bereichen sollte "jeweils ein großes Thema für einen zukunftsgerichteten Ideenpool  erarbeitet werden, das sich rasch umsetzen lässt."

"Hilfsgeld kommt nicht rasch genug an"

Unzufrieden ist Springer mit der Umsetzung der Corona-Hilfen der Bundesregierung. "Ich höre oft, dass das versprochene Geld nicht an der richtigen Stelle oder zu spät ankommt, um in der notwendigen Kurzfristigkeit die Liquidiät der Unternehmen zu sichern. Das ist klassische Ankündigungspolitik ohne konkrete Umsetzung." 

Von 7000 Härtefall-Anträgen 1000 erledigt

Tatsache ist, dass die Bundesregierung Hilfen schon eilig nachbessern musste, zuallererst beim Härtefallfondsfür EPU und Kleinstbetriebe. Die nachträgliche Ausweitung des Empfängerkreises führt nun dazu, dass in der zweiten Tranche für 2000 Euro auf drei Monate noch viele der ab 18. April möglichen Anträge unerledigt sind. "In Kärnten hat die Wirtschaftskammer für für die erste Tranche des Notfalltausenders "9600 Anträge bearbeitet und neun Millionen Euro ausbezahlt", berichtet Meinrad Höfferer. Für die zweite Tranche wurden 7000 Anträge gestellt, von denen laut Höfferer knapp 1000 ausbezahlt wurden. Grund seien die Anpassungen der Richtlinien. Zum Beispiel habe man einen Mindestbetrag von 500 Euro eingeführt. Höfferer: "Eine Zuwendung von zehn Euro wäre Verhöhnung von Unternehmern.

Finanzminister Blümel bessert Kostenersatz nach

Auch beim Corona-Notfallfonds, der Kostenersatz und Kredite für Liquidität bereithalten soll, hat Finanzminister Gernot Blümel jetzt nachgebessert, weil der Ersatz für Fixkosten erst 2021 berechnet und ausgezahlt werden sollte und viel zu spät käme. "Wir haben die Stimmen aus der Praxis gehört und wir haben reagiert! Daher haben wir uns entschieden, diesen Zuschuss nicht erst Anfang 2021 auszuzahlen, sondern bereits heuer", so der Finanzminister zur Kleinen Zeitung.
Der Zuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens, wenn die Fixkosten binnen 3 Monaten 2.000 Euro übersteigen, zahlt der Bund:
•         40-60% Ausfall: 25% Ersatzleistung
•         60 -80% Ausfall: 50% Ersatzleistung
•         80-100% Ausfall: 75% Ersatzleistung
Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich jedes Unternehmen das einen Umsatzeinbruch von mehr als 40 Prozent erlitten hat.

Probleme bei Überbrückungskrediten

Doch Probleme häufen sich auch mit der Liquiditätshilfe. "Die Überbrückungskredite mit 80 %, 90 % oder sogar 100 % Staatsgarantie lassen erwarten, dass die Finanzierungen schnell und unbürokratisch vergeben werden, da die Banken vermeintlich (fast) kein Risiko zu tragen haben. Die gängigen Kreditvergabe-Bestimmungen wurden jedoch nicht außer Kraft gesetzt. Unterläuft der Bank ein Fehler ist sie im Risiko, dass sich der Staat der Haftung entschlägt und die Bank das volle Ausfallsrisiko selbst zu tragen hat, incl. Haftungsstress für Bankmitarbeiter, die den Kredit bewilligt haben. So kann eine rasche und unbürokratische Kreditvergabe nicht funktionieren", alarmieren die Steuerberater Bernhard Pontasch und Günther Pöschl von der Kanzlei "APP Steuerberatung".

Abwicklung neu regeln

Deshalb schlagen die Experten auch vor, die  Garantieerfordernisse  neu zu regeln:  "statt der verpflichtenden Prüfung durch die Banken muss der antragstellende Unternehmer eidesstattlich die Erfüllung der Erfordernisse bestätigen. Dadurch soll die umfassende Prüfpflicht der Banken reduziert und der Prozess der Kreditvergabe beschleunigt werden. Um den Kreditstau aufzulösen ist dringend notwendig, die Haftung von Banken zu begrenzen", so Pontasch und Pöschl.  Auch solle es zu einer Erleichterung bei der Bonitätsprüfung kommen: "Relevant ist die Bonität der Unternehmen vor der Krise. Es ist höchste Eile geboten, sonst droht ab Juni eine Insolvenzwelle", warnen die beiden Wirtschaftstreuhänder.

Schramböck will EU-Kommissarin zu Änderung bewegen

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck stellte dazu gegenüber der der Kleinen Zeitung Verhandlungen mit der zuständigen EU-Kommissarin Margrethe Vestager in Aussicht. "Ich habe viele Gespräche geführt, wo KMU die Unterstützung dringend benötigten. Die Banken haben auch mitgelernt. Am Anfang wollten sie  Businesspläne für die Zukunft. Für die KMU brauchen sie diese nicht. Vollkommen inakzeptable Bereitstellungs- und Berabeitungsgebühren gehören von den Banken abgstellt. Nachteilig ist, dass die EU die Kriterien für "Unternehmen in  Schwierigkeiten" fix vorschreibt, dass zum Beispiel nicht mehr als 50 Prozent des Kapitals aufgebraucht sein darf.  Auch  800.000 Euro als Grenze für Garantien sind zu niedig, da sollte man locker bis 2 Millionen Euro gehen können, wir  wollen das noch ändern," so die Wirtschaftsministerin.

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