Geschäftsreisen stehen in vielen Berufen bzw. Branchen an der Tagesordnung. Egal, ob Reisen ins In- oder Ausland – als Unternehmer sollten Sie über die Haftungen gegenüber Ihren Mitarbeitern Bescheid wissen!
Zu großen finanziellen Aufwendungen kommt es vor allem in der Krankenbehandlung nach Unfällen oder einer Erkrankung, im Krankenrücktransport an den Wohnort, sowie im Ersatz von Sachschäden, die der Mitarbeiter im Zuge der dienstlichen Verrichtung an seinen eigenen Sachen erleidet. Für letztere haftet nämlich das Unternehmen. Dies betrifft auch den Privat-Pkw, mit dem der Dienstnehmer die Dienstreise angetreten hat. Hier haftet der Unternehmer auch bei einem zu 100 Prozent von Dienstnehmer verursachten Verkehrsunfall für die Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden muss er den Zeitwert des Fahrzeuges ersetzen. Achtung: bei einer Vollkaskoversicherung des Fahrzeuges durch den Mitarbeiter kommt es immer häufiger zu einem Regress des Kaskoversicherers an den Unternehmer!