Der mehr als fünf Jahre andauernde Rechtsstreit zwischen der UniCredit und der 3-Banken-Gruppe (Oberbank, BKS, BTV) ist beendet. Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Wien Ende Mai die erstinstanzliche Entscheidung der Übernahmekommission bestätigt hatte, laut der die 3 Banken keine übernahmerechtlichen Angebotspflichten verletzt hätten, will die UniCredit nicht mehr berufen und hat alle noch offenen Anfechtungsklagen zurückgezogen. Das teilte die Oberbank am Montagabend mit.

„Die UniCredit hat offensichtlich erkannt, dass sie gegen die Unabhängigkeit der Oberbank und gegen eine Reihe von höchstgerichtlichen Entscheidungen, die an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übriglassen, nichts ausrichten kann“, sagte Oberbank-Generaldirektor Franz Gasselsberger laut Mitteilung. „Das ist ein Freudentag für die Oberbank und fällt fast taggleich auf den Termin, an dem die Oberbank vor 40 Jahren ihre Unabhängigkeit errungen hat, den 22. Juni 1984. Ich bin glücklich, damit habe ich mein wichtigstes berufliches Lebensziel, nämlich die Unabhängigkeit der Oberbank zu erhalten, erreicht!“

„Keine Berufung gegen die jüngste Entscheidung“

„Die UniCredit Bank Austria erhebt keine Berufung gegen die jüngste Entscheidung der zweiten Instanz im Übernahmeverfahren“, bestätigte ein UniCredit-Sprecher gegenüber der APA. „Mit der Klärung der übernahme- und gesellschaftsrechtlichen Themen ist der Rechtsstreit zwischen der UniCredit Bank Austria und den 3 Banken im Wesentlichen beendet.“

Als größter Minderheitsaktionär in jeder der 3 Banken habe die UniCredit Bank Austria „ein vitales Interesse daran, dass die 3 Banken wirtschaftlich florieren und gute Ergebnisse abliefern“, betonte der Sprecher. Eine aktienrechtlich unangreifbare und moderne Governance bei den 3 Banken sei der UniCredit nach wie vor ein großes Anliegen. „Wir werden unsere Ansprüche weiterhin im Interesse aller Aktionäre konstruktiv vertreten, das heißt im besten Interesse der drei Banken insgesamt.“

In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob der Eintritt der Generali 3 Banken Holding in die Syndikatsstruktur der 3-Banken-Gruppe im Jahr 2003 eine Angebotspflicht auslösen hätte müssen. Denn hätte eine Angebotspflicht bestanden, hätten die Stimmrechte der Syndikatsmitglieder in den jeweiligen Hauptversammlungen ruhen müssen. Wegen weiterer Aktienkäufe der Generali 3 Banken Holding im Jahr 2020 hätten auch in diesem Jahr die Stimmrechte ruhen müssen, argumentierte die UniCredit. Das OLG Wien sah das nicht so.