Steigende Zinsen, hohe Baukosten und die Verschärfung der Kreditvergaberichtlinien haben österreichweit zu einem Einbruch beim Wohnbau geführt. Damit Wohnen leistbar bleibt und der Einbruch der Baubranche abgefedert wird, gab es immer wieder den Appell, geförderten Wohnbau zu forcieren. Vor diesem Hintergrund haben sich das Immobilienteam der Online-Plattform Willhaben und Experten von Exploreal die aktuellen Zahlen zu Neubaumietwohnungen in Österreich angesehen. Die Auswertung zeigt: Die Mieten sind im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen. „Hervorzuheben ist jedoch auch, dass sich in Österreich in puncto Wohnraumerrichtungsförderung im internationalen Vergleich bereits einiges tut. Eurostat-Daten zeigen, liegt Österreich bei der Objektförderung an siebter Stelle und damit über dem EU-Durchschnitt“, sagt Judith Kössner, Leiterin des Bereiches Immobilien bei Willhaben.
Die Förderungsquote von Wohneinheiten, die in den Jahren 2022, 2023 und 2024 errichtet wurden bzw. werden, beträgt in Österreich 31 Prozent. Das seien für 2023 rund 13.800 geförderte Wohneinheiten im ganzen Land. Laut Auswertung werde die Förderung bei der Errichtung von Wohnraum als Maßnahme im Burgenland von 2022 bis 2024 mit 70 Prozent bei Weitem am stärksten genutzt. Auf dem zweiten und dritten Platz in diesem Ranking stehen Oberösterreich und Niederösterreich. Das Schlusslicht bildet Kärnten mit nur 16 Prozent der Wohneinheiten.
278 Euro Wohnbauförderung pro Kopf
Aus dem Büro von Wohnbaureferentin Gaby Schaunig (SPÖ) heißt es dazu, man tue sich schwer, die Zahlen von Willhaben nachzuvollziehen. Denn die Ausgaben für Wohnbauförderung pro Einwohner würden eine andere Sprache sprechen. Denn Kärnten würde 278 Euro Wohnbauförderung pro Kopf ausgeben, das ist österreichweit der dritthöchste Wert. Nur Tirol mit 408 Euro und Vorarlberg mit 343 Euro geben mehr aus.
Darüber hinaus gebe es bei den Fördersystemen der Bundesländer große Unterschiede, diese seien aber nicht herausgearbeitet. Die Kärntner Wohnbauförderung fördere Neuerrichtungen von Eigenheimen und den Ersterwerb von Wohnraum aus ökologischen Gründen nur unter bestimmten Bedingungen. So müsse sich etwa die Bauliegenschaft im Siedlungsschwerpunkt des Örtlichen Entwicklungskonzeptes der Gemeinde befinden, eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr haben oder von der Liegenschaft fußläufig Nahversorger erreicht werden können. Andere Bundesländer hingegen würden sehr wohl auch „Neubauten auf der grünen Wiese“ fördern. Der Fokus der Kärntner liege jedoch auf der Errichtung von Mietwohnungen und vor allem auf Sanierung.