Mit Freisprüchen hat am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt der Untreueprozess im Zusammenhang mit einem Kredit an den kroatischen Getränkehersteller Amfora Maris gegen die Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günther Striedinger sowie Ex-Bankmanager Gerhard Süss und einen kroatischen Geschäftsmann geendet. Staatsanwalt Andreas Höbl gab keine Erklärung ab.
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Akiko Kropfitsch stützte sich in der Begründung darauf, dass ein Zeuge die Besicherung des Kredits durch Liegenschaften und sonstiges Vermögen bestätigt hatte. Die Schätzgutachten für die Grundstücke seien plausibel, es wäre der Hypo jedenfalls möglich gewesen, auf die Grundstücke zuzugreifen. Zusätzlich habe der kroatische Geschäftsmann einen Privatwechsel als Sicherheit eingebracht. Die Verzögerungen bei den Eintragungen der Grundstücke ins Grundbuch seien nach den Ergebnissen des Beweisverfahrens in Kroatien zum damaligen Zeitpunkt durchaus üblich gewesen.
Urteile nicht rechtskräftig
Der Senat vermochte keine wissentliche Befugnismissbräuche bei Kulterer und Striedinger erkennen. Bezüglich Süss befand Kropfitsch, der Vorwurf der Gefälligkeit bei der Bewilligung des Kredits habe sich nicht erhärten lassen. Die Vorwürfe gegen den kroatischen Geschäftsmann seien haltlos, dies beweise unter anderem der Privatwechsel, mit dem er für den Kredit gehaftet hatte. Ein Drängen seinerseits auf Gewährung des Kredits sei nicht erkennbar gewesen, zumal er ins operative Geschäft gar nicht eingebunden war.
Der Staatsanwalt hatte Kulterer und Striedinger vorgeworfen, dem kroatischen Unternehmen einen Kredit in Höhe von 4,8 Mio. Euro ohne werthaltigen Sicherungen gewährt und damit ihre Befugnisse missbraucht zu haben. Süss habe als Leiter des Bereichs Markt den zuständigen Sachbearbeiter angewiesen, den Antrag positiv aufzubereiten. Der kroatische Geschäftsmann sei Bestimmungstäter, weil er die Bankmanager zur pflichtwidrigen Gewährung des Kredits aufgefordert habe. Ob die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel dagegen ergreifen wird, blieb offen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.