Der Kärntner Ex-Finanzreferent Harald Dobernig (BZÖ/FPÖ) hat in seinem Konflikt mit dem Hypo-Untersuchungsausschuss erneut einen Dämpfer erlitten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Freitag seine Beschwerde gegen den Ausschluss seiner Vertrauensperson im Hypo-U-Ausschuss als unzulässig zurückgewiesen. Bereits vor zehn Tagen hatte der VfGH die Beschwerde von Dobernigs Anwalt zurückgewiesen.