Am heutigen Donnerstag startet der Hypo-Untersuchungsausschuss. Am Mittwoch wurde der Untersuchungsgegenstand vom Parlament zur Kenntnis genommen. Es soll herausgefunden werden, wie es zu den Milliardenverlusten im Zuge der Verstaatlichung gekommen ist. Es ist der erste Ausschuss, der nach dem neuen Minderheitenrecht beschlossen wurde.
Der Untersuchungsauftrag umfasst mehr oder weniger den ganzen Hypo-Komplex, beginnend beim Entstehen der Probleme der Bank bis zu deren Abwicklung. Der erste Teil beschäftigt sich mit der Aufsichtstätigkeit der Organe des Bundes bzw. des Finanzministeriums in der Zeit ab dem Jahr 2000, als die Landeshaftungen des Bundeslandes Kärnten regelrecht explodierten. Die weiteren Untersuchungen drehen sich dann um die Hintergründe rund um die Notverstaatlichung und spätere Abwicklung der Hypo.
Der U-Ausschuss ist der 20. in der Zweiten Republik. Die konstituierende Sitzung des U-Ausschusses zum Hypo-Milliardendesaster ist nicht medienöffentlich.