Für Bankkunden wird ein Kontowechsel zu einem anderen Institut leichter. Künftig muss die bisherige Bank auf Wunsch sämtliche Informationen betreffend Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften an den neuen Kontoanbieter übermitteln. Das sehen gesetzliche Bestimmungen vor, die heute, Sonntag, in Kraft treten und mit denen der Wettbewerb unter den Banken angekurbelt werden soll.

"Mit dem einfachen und kostenlosen Kontowechsel fällt das zentrale Hemmnis für einen Bankwechsel der Kundinnen und Kunden weg. Viele wollten sich einfach diese Mühen nicht antun, die ab jetzt das Bankinstitut übernehmen muss", erklärte Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) in einer Aussendung.

Die Regelungen sind Teil des Verbraucherzahlungskontogesetz, mit dem eine EU-Richtlinie in österreichisches Recht umgesetzt wurde. Erstmals verankert wurde auch ein Rechtsanspruch auf ein eigenes Konto für alle Menschen, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten.