Ich arbeite bei einer Kosmetikfirma im Außendienst im gesamten Osten Österreichs und habe Verkaufseinsätze in diversen Parfümerien, Präsentationen von neuen Produkten und mache Schulungen. Meine Firma hat die Mitarbeiter angehalten, bei Meetings und Konferenzen blaue Kleidung zu tragen. Sind die Kosten der Anschaffung von Kleidungsgegenständen in blauer Farbe steuerlich absetzbar?
Bernhard Koller, Arbeiterkammer: Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung (z. B. Röcke, Blusen, Hosen) handelt, die vom Arbeitnehmer überdies privat benützt werden kann, stellt nach der ständigen Rechtsprechung keine Werbungskosten dar.
Selbst dann nicht, wenn die Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird.
Auch wenn der Arbeitnehmer angehalten war, bei Meetings und Konferenzen blaue Kleidung zu tragen, so bedeutet dies nicht, dass die Kleidung nicht auch privat genutzt werden kann. Eine derartige Anordnung des Arbeitgebers schließt die Absetzbarkeit als Werbungskosten im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung somit aus.