Wenn ich zu meinem (längs geparkten) Auto komme und feststelle, dass ich vorne wie hinten so eng zugeparkt bin, dass ich nicht mehr wegfahren kann. Was kann ich tun? Kann man eines der beiden Autos abschleppen lassen?
ANTWORT: Dazu erklären die Experten vom D.A.S.-Rechtsschutz: Gemäß § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) muss ein Fahrzeug so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer etwa nicht am Wegfahren gehindert werden. Sollten Sie doch einmal unverschuldet zugeparkt sein, ist Vorsicht geboten. Verständigen Sie zur Sicherheit immer die Polizei, damit diese entscheiden kann, ob das Abschleppen gerechtfertigt ist oder nicht.
Ein Auto als Privatperson abschleppen zu lassen, ist in Österreich nämlich nur sehr begrenzt zulässig. Staatliche Hilfe müsste etwa zu spät kommen und es dürfte neben dem Abschleppen kein anderes zumutbares und verhältnismäßiges Mittel (z. B. Taxi) geben. Schleppen Sie das Fahrzeug zu Unrecht ab, begehen Sie eine Besitzstörung und müssen auch die Abschleppkosten tragen.
Notwendige Taxikosten könnten als Schadenersatz geltend gemacht werden. Die Frage, ob die Kosten von einem Fahrzeuglenker oder von beiden verlangt werden können, kann pauschal nicht beantwortet werden. Es kommt immer auf die genauen Begleitumstände an. Schadenersatz kann nämlich nur von der Person verlangt werden, die ein Verschulden trifft. Dieser Nachweis könnte sich in der Praxis leider schwierig gestalten.
PETER FILZWIESER