Ich bin slowenischer Staatsbürger und wohne in Slowenien, arbeite aber als Facharbeiter bei einer österreichischen Firma in Österreich. Ich bin Tagespendler. Meine Lohnsteuer wird von der Firma an die österreichische Finanz abgeführt. Die slowenische Finanz möchte mein Einkommen in Österreich in Slowenien versteuern. Ist das okay?

ANTWORT: Dazu erklärt der Steuerexperte der Arbeiterkammer, Bernhard Koller: Die Einkommensbesteuerung in der EU ist nicht harmonisiert. Jeder Mitgliedsstaat kann die Kriterien der Aufteilung der Steuerhoheit selbst bestimmen. Wählen die Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnungsmethode, bewirkt dies nach Ansicht der EU-Kommission keine unionsrechtliche Diskriminierung von Grenzgängern und stellt keinen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Die EU-Kommission hat mehrere Beschwerden über eine mutmaßliche diskriminierende Besteuerung von Grenzgängern in Slowenien erhalten. Da diese Beschwerden nach deren Ansicht keinen Verstoß darstellen, wurden die Beschwerden zu den Akten gelegt. Da niemand innerhalb von vier Wochen neue Informationen zur Beurteilung des Sachverhaltes eingebracht hat, ist die Entscheidung der EU-Kommission nun rechtsgültig.
Das bedeutet, dass die Vorgehensweise der slowenischen Finanz in Ordnung ist. Das gesamte Einkommen (inkl. österreichischen Einkommen) wird in Slowenien mit slowenischer Steuer berechnet – die Steuer die er in Österreich bezahlt hat, wird ihm von dieser errechneten Steuer in Slowenien (auf Grund des Anrechnungsverfahren) abgezogen. Die Differenz muss er nachzahlen bzw. bei zu viel in Österreich bezahlter Steuer, würde er diese in Slowenien zurück bekommen.
Da Slowenien aber einen höheren Steuertarif hat als Österreich und auch einige Dinge in Slowenien nicht abschreibbar sind (z. B. Reisekosten oder das Pendlerpauschale) ist die Steuer in Slowenien derzeit wesentlich höher als in Österreich. Es kommt also mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Nachzahlungen.